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Debat­te um Bun­des­wehr-Kar­rie­recamp auf dem Bro­cken hält an

Die Natio­nal­park­ver­wal­tung Harz hat erleich­tert auf die Ankün­di­gung der Bun­des­wehr reagiert, beim geplan­ten Kar­rie­recamp auf dem Bro­cken voll­stän­dig auf den Ein­satz von Luft­fahr­zeu­gen zu ver­zich­ten. Zuvor waren erheb­li­che natur­schutz­fach­li­che und recht­li­che Beden­ken gegen ent­spre­chen­de Pla­nun­gen geäu­ßert wor­den.

Ursprüng­lich war der Ein­satz von Luft­fahr­zeu­gen Teil der Über­le­gun­gen für die Ver­an­stal­tung gewe­sen. Dies sei in Gesprä­chen zwi­schen Bun­des­wehr, Land­kreis Harz und Natio­nal­park­ver­wal­tung sowie im Schrift­ver­kehr the­ma­ti­siert wor­den. Nach­dem die­se Plä­ne bekannt gewor­den waren, hat­te die Natio­nal­park­ver­wal­tung deut­lich gemacht, dass ein sol­cher Ein­satz in dem sen­si­blen Schutz­ge­biet pro­ble­ma­tisch wäre.

Schutz sen­si­bler Arten im Fokus

Die Bro­cken­kup­pe gilt als beson­ders emp­find­li­cher Lebens­raum. Dort leben unter ande­rem die gesetz­lich beson­ders geschütz­te Ring­dros­sel sowie streng geschütz­te Fle­der­maus­ar­ten wie die Nord­fle­der­maus und die Zwei­farb­fle­der­maus. Die­se Arten reagie­ren emp­find­lich auf Stö­run­gen.

Die Ver­wal­tung des Natio­nal­parks trägt eine gesetz­lich fest­ge­leg­te Ver­ant­wor­tung für den Schutz und den Erhalt sol­cher Lebens­räu­me. Aus die­sem Grund wur­den mög­li­che Aus­wir­kun­gen der Ver­an­stal­tung früh­zei­tig kri­tisch bewer­tet.

Vie­le Bür­ger äußern Kri­tik

In den ver­gan­ge­nen Wochen hat­ten sich zahl­rei­che Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit Sor­gen und Kri­tik an die Natio­nal­park­ver­wal­tung gewandt. Beson­ders der zunächst geplan­te Ein­satz von Luft­fahr­zeu­gen hat­te laut Ver­wal­tung für gro­ße Auf­merk­sam­keit und Unter­stüt­zung von Peti­tio­nen gegen das Vor­ha­ben gesorgt.

Der Lei­ter des Natio­nal­parks Harz, Dr. Roland Pietsch, sieht dar­in ein Zei­chen für die brei­te gesell­schaft­li­che Bedeu­tung des Natur­schut­zes.

Kon­kre­te Pla­nungs­un­ter­la­gen feh­len wei­ter­hin

Unab­hän­gig von der öffent­li­chen Dis­kus­si­on ver­weist die Natio­nal­park­ver­wal­tung dar­auf, dass bis­lang kei­ne voll­stän­di­gen Pla­nungs­un­ter­la­gen für eine natur­schutz­recht­li­che Prü­fung ein­ge­reicht wur­den. Für eine rechts­si­che­re Bewer­tung sei­en jedoch ver­bind­li­che und detail­lier­te Anga­ben erfor­der­lich, die im Rah­men eines for­ma­len Ver­fah­rens geprüft wer­den müss­ten.

Nach Ansicht der Ver­wal­tung gäbe es zudem bes­ser geeig­ne­te Orte für eine sol­che Ver­an­stal­tung – auch inner­halb der Natio­nal­park-Regi­on –, an denen Wer­bung für die Bun­des­wehr nicht zwangs­läu­fig mit Natur­schutz­in­ter­es­sen kol­li­diert. Die Bun­des­wehr wur­de daher erneut gebe­ten, alter­na­ti­ve Stand­or­te zu prü­fen.

Foto: Dani­lo Har­tung

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