Teile des Landkreises Goslar liegen in einer Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer. Anlass ist der amtlich bestätigte Nachweis des Blauzungenvirus Serotyps 8 (BTV‑8) in einem Betrieb im hessischen Landkreis Fulda. Nach Vorgaben der Europäischen Union ist um den Ausbruchsbetrieb eine Zone mit einem Radius von 150 Kilometern einzurichten. In Niedersachsen sind neben Bereichen des Landkreises Goslar auch die Landkreise Göttingen, Northeim und Holzminden betroffen.
Betroffene Gebiete im Landkreis Goslar
Im Landkreis Goslar umfasst die Handelsrestriktionszone folgende Bereiche:
In der Stadt Seesen ist das Gebiet südlich von Münchehof inklusive Domäne Stauffenburg und Fürstenhagen betroffen.
In der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld liegen folgende Orte ganz oder teilweise in der Zone: Teile von Wildemann, Clausthal-Zellerfeld vollständig, Buntenbock vollständig sowie Altenau vollständig mit Ausnahme von Torfhaus (teilweise) und der Bastesiedlung, die komplett außerhalb der Zone liegt.
Die Stadt Braunlage gehört vollständig zur Handelsrestriktionszone.
Eine interaktive Karte zur aktuellen Ausdehnung der Handelsrestriktionszone in Niedersachsen ist online abrufbar.
Auswirkungen auf den Tierverkehr
Betroffen sind Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und Kamelen. Für den Transport dieser Tiere aus der Restriktionszone in noch BTV-8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten gelten Einschränkungen. Innerhalb der Zone bestehen hingegen keine Beschränkungen beim Verbringen der Tiere.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Verbringen von Tieren stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) online unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de bereit.
Die aktuellen Verbringungsregelungen beziehen sich ausschließlich auf das Blauzungenvirus Serotyp 8. Für den Serotyp 3 gelten innerhalb Deutschlands derzeit keine Verbringungsbeschränkungen.
Impfempfehlung und Meldepflicht
Empfohlen wird, empfängliche Tiere gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Eine Impfung kann Krankheitsverläufe deutlich abmildern und Todesfälle verhindern.
Verdachtsfälle auf Blauzungenkrankheit sind dem Veterinäramt des Landkreises Goslar umgehend zu melden. Kontakt ist per E‑Mail an veterinaerwesen@landkreis-goslar.de oder telefonisch unter 05321 700–800 möglich.
Hintergrund zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Betroffen sind unter anderem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Kamele, Lamas und Alpakas. Für den Menschen besteht keine Gefahr; auch der Verzehr tierischer Lebensmittel ist unbedenklich.
Der Erreger wird durch blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen, übertragen und kann bei Tieren fieberhafte Erkrankungen bis hin zu Todesfällen verursachen. Typische Symptome sind Fieber, Mattigkeit, Lahmheit, Schwellungen der Maulschleimhäute und des Kronsaums, vermehrter Speichelfluss und Schaum am Maul. Bei Schafen kann die Zunge anschwellen und sich blau verfärben, was der Krankheit ihren Namen gibt. Bei Rindern fallen vor allem eine verringerte Milchleistung, Schwellungen der Maulschleimhäute, vermehrter Speichelfluss und Verfärbungen der Euterzitzen auf.
































