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Betrun­ke­ner Fah­rer ver­ur­sacht meh­re­re Unfäl­le auf der K58 und endet auf Pri­vat­grund­stück

Am 4. Juni 2025 ereig­ne­te sich gegen 18:35 Uhr auf der K58 ein schwer­wie­gen­der Ver­kehrs­un­fall, bei dem Alko­hol im Spiel war. Ein 57-jäh­ri­ger Mann lenk­te sei­nen schwar­zen Audi in betrun­ke­nem Zustand auf der K58 in Rich­tung Ham­mers­häu­ser Müh­le. In einer Links­kur­ve ver­lor er die Kon­trol­le über das Fahr­zeug, kam von der Stra­ße ab und beschä­dig­te eine Leit­plan­ke. Trotz des Vor­falls fuhr der Fah­rer wei­ter in Rich­tung Ilde­hau­sen.

In Ilde­hau­sen kam es bei­na­he zu einem wei­te­ren Unfall, als der Audi zwei Rad­fah­rer kreuz­te, die gera­de die Stra­ße über­quer­ten. Der Fahr­zeug­füh­rer setz­te sei­ne Fahrt fort und ende­te schließ­lich auf einem Pri­vat­grund­stück in Ilde­hau­sen, wo Poli­zei­be­am­te ihn schließ­lich stop­pen und kon­trol­lie­ren konn­ten.

Bei dem Fah­rer wur­de ein Atem­al­ko­hol­test durch­ge­führt, der einen Wert von 2,54 Pro­mil­le ergab. Zusätz­lich stell­te sich her­aus, dass der Fah­rer unter Medi­ka­men­ten­ein­fluss stand. Es ent­stan­den Sach­schä­den am Fahr­zeug sowie an der Leit­plan­ke. Die Poli­zei hat ein Straf­ver­fah­ren gegen den Fah­rer ein­ge­lei­tet.

Zeu­gen, ins­be­son­de­re die bei­den betrof­fe­nen Rad­fah­rer, wer­den gebe­ten, sich mit sach­dien­li­chen Hin­wei­sen an das Poli­zei­kom­mis­sa­ri­at See­sen zu wen­den.

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