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Betrun­ke­ne Frau ver­ur­sacht Unfall durch Stein­wurf – Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet

Am Sams­tag, den 29. Novem­ber 2025, kam es in Tha­le zu einem schwer­wie­gen­den Zwi­schen­fall im Stra­ßen­ver­kehr. Beam­te des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg wur­den in den frü­hen Abend­stun­den in den Musestieg geru­fen, nach­dem dort eine Frau beob­ach­tet wur­de, die schein­bar betrun­ken Stei­ne auf die Fahr­bahn warf.

Vor Ort tra­fen die Poli­zei­be­am­ten auf eine 35-jäh­ri­ge obdach­lo­se Frau, wel­che einen etwa 20 cm gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Stra­ße gelegt hat­te. Die­ser Stein ver­ur­sach­te einen Unfall mit einem Ford Fies­ta, gefah­ren von einer 45-jäh­ri­gen Frau. Der Stein ver­keil­te sich unter dem Fahr­zeug und führ­te zu einem Sach­scha­den von etwa 300 Euro.

Die Poli­zei führ­te bei der Ver­däch­ti­gen eine Atem­al­ko­hol­kon­trol­le durch, die einen Wert von 1,87 Pro­mil­le ergab. Auf Anord­nung des Bereit­schafts­diens­tes der Staats­an­walt­schaft wur­de der Frau eine Blut­pro­be ent­nom­men. Zusätz­lich wur­de sie auf­grund wei­te­rer psy­chi­scher Auf­fäl­lig­kei­ten zwangs­ein­ge­wie­sen. Die Anord­nung hier­für bestä­tig­te eine Bereit­schafts­rich­te­rin des Land­krei­ses Harz. Die Ein­wei­sung erfolg­te unter Beglei­tung des Ret­tungs­diens­tes und der Poli­zei in ein Fach­kran­ken­haus zur wei­te­ren Behand­lung.

Das Poli­zei­re­vier Qued­lin­burg hat auf­grund des Vor­falls ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

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