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Betrugs­ver­such in Bad Harz­burg ver­ei­telt: Behör­den stop­pen unse­riö­se Gold- und Pelz­ge­schäf­te

Bad Harzburg(red). In Bad Harz­burg wur­de eine betrü­ge­ri­sche Geschäfts­pra­xis ver­hin­dert, als Behör­den am Diens­tag­mor­gen in ein Laden­lo­kal ein­grif­fen, das von zwei Män­nern aus Nord­rhein-West­fa­len ange­mie­tet wor­den war. Die Män­ner, 32 und 34 Jah­re alt aus Essen und Gel­sen­kir­chen, hat­ten über eine Anzei­ge in einem kos­ten­lo­sen Wochen­blatt für den Ankauf von Gold und Pel­zen gewor­ben. Ihr Vor­ha­ben, eine Senio­rin zu einem ungüns­ti­gen Preis zu Geschäf­ten zu bewe­gen, wur­de jedoch durch das Ein­grei­fen des Land­krei­ses Gos­lar, unter­stützt von Poli­zei und Finanz­amt, gestoppt.

Die Behör­den waren durch einen Hin­weis des Poli­zei­kom­mis­sa­ri­ats Bad Harz­burg aktiv gewor­den. Als sie das Geschäft in der Gos­lar­schen Stra­ße betra­ten, waren die Gewer­be­trei­ben­den gera­de dabei, Gold­schmuck und einen Pelz von der Senio­rin zu erwer­ben. Dies konn­te ver­hin­dert wer­den, und den Män­nern wur­de die Fort­set­zung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit unter­sagt. Sie räum­ten das Geschäft inner­halb einer hal­ben Stun­de nach Erhalt des Beschei­des. Zurück blie­ben nur Tische und Stüh­le. Zudem wur­de eine mög­li­che Ver­sie­ge­lung der Geschäfts­räu­me ange­droht, soll­te dort erneut in die­ser Wei­se gehan­delt wer­den.

Die bei­den Män­ner waren in Beglei­tung ihrer schul­pflich­ti­gen Söh­ne im Alter von 10 und 17 Jah­ren. Nach Rück­spra­che mit den jewei­li­gen Schu­len wur­de in einem Fall ein Ver­fah­ren wegen Ver­let­zung der Schul­pflicht ein­ge­lei­tet.

Die Poli­zei in Bad Harz­burg warnt ein­dring­lich vor der­ar­ti­gen Geschäfts­prak­ti­ken und bit­tet mög­li­che Geschä­dig­te, sich unter der Tele­fon­num­mer (05322) 55480 zu mel­den. Zudem gibt sie wich­ti­ge Hin­wei­se für den Ver­kauf von Wert­ge­gen­stän­den: Kon­su­men­ten soll­ten stets Vor­sicht wal­ten las­sen, ins­be­son­de­re wenn der Waren­an­kauf nur für kur­ze Zeit ange­bo­ten wird und kei­ne veri­fi­zier­ba­ren Kon­takt­da­ten vor­han­den sind. Es wird emp­foh­len, sich an auto­ri­sier­te Fach­ge­schäf­te zu wen­den und nie­mals allei­ne zu han­deln. Gesprä­che über den Ver­kauf soll­ten nie in der eige­nen Woh­nung statt­fin­den, und es ist rat­sam, bei einem schlech­ten Gefühl das Auto­kenn­zei­chen des Käu­fers zu notie­ren.

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