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Bay­er mel­det ver­lo­re­nen Füh­rer­schein und deckt eige­ne Urkun­den­fäl­schung auf

Am Mor­gen des 27. Okto­ber 2025 begab sich ein 27-jäh­ri­ger Mann aus Bay­ern zur Poli­zei, um den Ver­lust sei­nes Füh­rer­scheins zu mel­den. Nor­ma­ler­wei­se wird in sol­chen Fäl­len eine Beschei­ni­gung aus­ge­stellt, die es ermög­licht, einen neu­en Füh­rer­schein zu bean­tra­gen und bei Ver­kehrs­kon­trol­len den Besitz einer Fahr­erlaub­nis nach­zu­wei­sen. Zusätz­lich wird das ver­lo­re­ne Doku­ment zur Fahn­dung aus­ge­schrie­ben.

Wäh­rend der Bear­bei­tung des Falls stell­ten die Beam­ten jedoch Unstim­mig­kei­ten fest. Der Mann prä­sen­tier­te ein Foto des angeb­lich ver­lo­re­nen Füh­rer­scheins, was die Poli­zis­ten skep­tisch mach­te. Eine Über­prü­fung mit der Füh­rer­schein­stel­le offen­bar­te, dass dem Mann die Fahr­erlaub­nis bereits im Jahr 2019 end­gül­tig ent­zo­gen wor­den war. Folg­lich hät­te er gar kei­nen gül­ti­gen Füh­rer­schein besit­zen dür­fen.

Auf­grund die­ser Erkennt­nis­se lei­te­te die Poli­zei ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Urkun­den­fäl­schung ein. Die Unter­su­chun­gen zu wei­te­ren mög­li­chen Straf­ta­ten, die aus die­sem Vor­fall resul­tie­ren könn­ten, sind noch im Gan­ge.

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