Goslar (red). Im Vorfeld zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wurden in einigen Kommunen im Wahlkreis 52 (Goslar – Northeim – Göttingen II) fehlerhafte Briefwahlunterlagen herausgegeben: Statt eines gültigen Stimmzettels haben einzelne Bürgerinnen und Bürger fälschlicherweise mit ihren Unterlagen einen Musterstimmzettel erhalten.
Auch Kommunen im Landkreis Goslar sind von diesem Fehler betroffen. Bislang ist der Goslarer Kreisverwaltung bekannt, dass einzelne Briefwählerinnen und Briefwähler in Braunlage und Bad Harzburg diese fehlerhaften Unterlagen erhalten haben.
Musterstimmzettel sind anhand des Aufdrucks „MUSTER“ zu erkennen. Der Landkreis Goslar weist darauf hin, dass die Stimmabgabe auf einem derartigen Stimmzettel ungültig ist. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher umgehend mit der Stadt oder Gemeinde in Verbindung setzen, von der sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben. Hierbei handelt es sich um die jeweilige Wohnortgemeinde, in den bislang bekannten Fällen also um die Städte Bad Harzburg und Braunlage. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Briefwählerinnen und Briefwähler schnellstmöglich gültige Wahlunterlagen erhalten.
Foto: Landkreis Goslar