Clausthal-Zellerfeld (red). Das Betretungsverbot, das die Landkreise Göttingen und Goslar am 12. August 2024 für ein etwa 200 Hektar großes Gebiet im Harz erlassen haben, bleibt weiter bestehen. Zwar ist bereits ein großer Teil der mehr als 1.000 Campenden abgereist und sucht ein neues Lager, aus Sicherheitsgründen bleibt es trotzdem verboten, das hier rot eingefasste Gebiet zu betreten.
Große und viele kleine Feuerstellen der Bewohnerschaft des illegalen Camps in dem gemeindefreien Landschaftsschutzgebiet zwischen Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld stellen für alle Personen, die sich in dem Bereich aufhalten, eine Gefahr dar. Zudem halten die Camper das absolute Rauchverbot im Landschaftsschutzgebiet nicht ein. Daher gilt weiter: Betreten verboten!
Seit Bekanntwerden des Camps hatten die Kreisrätin des Landkreises Göttingen, Marlies Dornieden, und der Landrat des Landkreises Goslar, Dr. Alexander Saipa, sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Ordnungsämter und Experten für den Brandschutz kontinuierlich Gespräche mit den Campenden geführt, auf die Konsequenzen verwiesen und alternative, legale Ausweichaufenthaltsorte gesucht. Zudem werden die auf den Waldwegen wild geparkten Fahrzeuge abgeschleppt, um Rettungswege freizuhalten, und Zelte konfisziert sowie Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder verhängt. Diese Aktionen sowie permanente Durchsagen per Lautsprecher im betroffenen Gebiet, die auf das Sicherheitsrisiko und die Sperrzone verweisen, zeigte in Teilen Wirkung, Camp-Bewohner*innen sind mittlerweile abgereist.
In einer gemeinsamen Aktion hatten Ordnungskräfte der Kreisverwaltungen Göttingen und Goslar mit Unterstützung der Landespolizei und der Landesforsten am Mittwoch, 14. August 2024, begonnen, die Teilnehmenden des Großzeltlagers der sogenannten Rainbow-Family aus dem Sperrgebiet aufzufordern.
Dornieden bekräftigt erneut: „Wir haben mehrfach Gespräche gesucht, die notwendigen Verwaltungsschritte transparent erläutert und verschiedene Hilfeangebote unterbreitet. An einer Durchsetzung der Allgemeinverfügung und der bestehenden Regeln führt kein Weg vorbei, denn dies schon aus Gründen des Eigen- und Fremdschutzes sowie der Gleichbehandlung mit anderen Besucher*innen des Harzes geboten. Insbesondere werden wir konsequent auch das Ziel verfolgen, dass die Campenden das große Ritual-Feuer zum Vollmond am 19. August, das ein wichtiger Teil dieser Zusammenkunft zu sein scheint, nicht abbrennen können.“
Versuche, geeignete Ausweichflächen im Goslarer und Göttinger Kreisgebiet zu finden, verliefen ergebnislos. Die wichtigen Zufahrtswege für Waldarbeit und Rettungsfahrzeuge freizumachen und dafür zu sorgen, dass durch offenes Feuer keine Waldbrandgefahr entstünde, habe oberste Priorität, so die Kreisrätin.
Die Entschlossenheit der Behörden unterstreicht auch Dr. Saipa: „Wir werden weiterhin abschleppen und konfiszieren. Sollten sich die verbleibenden Camperinnen und Camper ihren Mitstreiter*innen, die das Camp verlassen haben, nicht anschließen, werden wir uns erneut Unterstützung durch das Land erbitten und die Hilfe der Bereitschaftspolizei in Anspruch nehmen. Wir hoffen natürlich, dass dies nicht nötig werden wird.“
Dies hätte zur Folge, dass es spätestens am Montag eine weitere großangelegte Aktion der Landkreise geben würde, unterstützt durch Einsatzkräfte der Polizei.