Goslar (red). Weil die Polit-Influencerin Anabel Schunke im April 2022 öffentlich einen großen Teil der in Deutschland lebenden Sinti und Roma kritisiert hatte, muss sie sich jetzt wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Goslar verantworten. Angezeigt wurde sie damals von der Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet (ZHIN), die bei der Göttinger Staatsanwaltschaft angesiedelt ist.
Schunke (36) hatte zuvor einen „Antiziganismus“-Beitrag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf Facebook kommentiert und zwei Bildschirmfotos ihres Beitrags auch auf X, vormals Twitter, geteilt. Sie schrieb damals, dass sich „ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland“ durch Steuerbetrug, Schulpflichtverweigerung, Diebstahl und Unordnung „selbst aus der zivilisierten Gesellschaft“ ausschließen würde.
Außerdem würde ein großer Teil derartiger Bevölkerungsgruppen „als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen“. Und „wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt“, erklärte die Influencerin damals. „Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird“, schloss Schunke.
Strafbefehl zuerst abgelehnt
Die Staatsanwältin in Göttingen hatte zunächst einen Strafbefehl beantragt, der allerdings von einem Amtsrichter im Goslar abgelehnt wurde. Bei dem Beitrag handele es sich um eine zulässige Kritik an der Innenministerin im Rahmen der Meinungsfreiheit.
Doch damit wollte sich die Staatsanwältin ganz offensichtlich nicht zufriedengeben und legte Beschwerde ein. Das Landgericht in Braunschweig wies den Amtsrichter daraufhin an, erneut über den Antrag zu entscheiden. Dem Strafbefehl wurde diesmal stattgegeben: 3.600 Euro, also 60 Tagessätze zu je 60 Euro wurden als Strafe festgesetzt.
Schunke will in Revision gehen
Eine Beschwerde der Angeklagten wurde abgelehnt. Die Göttinger Staatsanwältin übergab den Fall daraufhin an einen Kollegen aus Braunschweig, der die geforderte Geldstrafe, laut Schunke grundlos, auf 120 Tagessätze erhöhte. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Goslar die Journalistin wegen Volksverhetzung, schwächte die zuletzt geforderten 120 Tagessätze zwar ab, lag jedoch mit 90 Tagessätzen immer noch über der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe. Auch dafür fehlte, so Schunke, jegliche Begründung. Gemeinsam mit ihren Anwälten hat sie deshalb angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.