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Alko­hol­test nach Unfall auf der K 1360 ergibt 1,34 Pro­mil­le

Auf der K 1360 zwi­schen Qued­lin­burg und Wed­ders­le­ben ist es am Don­ners­tag, 15. Janu­ar 2026, gegen 23 Uhr zu einem Ver­kehrs­un­fall mit Per­so­nen­scha­den gekom­men. Eine 23-jäh­ri­ge Frau aus Qued­lin­burg kam mit ihrem Opel Cor­sa aus bis­lang unge­klär­ter Ursa­che nach links von der Fahr­bahn ab und stieß gegen ein Brü­cken­fun­da­ment.

Wäh­rend der Unfall­auf­nah­me bemerk­ten Ein­satz­kräf­te Atem­al­ko­hol­ge­ruch. Ein frei­wil­li­ger Atem­al­ko­hol­test ergab nach Poli­zei­an­ga­ben einen vor­läu­fi­gen Wert von 1,34 Pro­mil­le. Dar­auf­hin wur­de eine Blut­pro­be ange­ord­net und im Kran­ken­haus ent­nom­men.

Der Füh­rer­schein der Frau wur­de sicher­ge­stellt, außer­dem lei­te­te die Poli­zei ein Straf­ver­fah­ren ein. Die Fah­re­rin wur­de leicht ver­letzt und blieb zur wei­te­ren Behand­lung im Kran­ken­haus. Am Auto ent­stand nach ers­ten Ein­schät­zun­gen wirt­schaft­li­cher Total­scha­den.

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