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Alko­ho­li­sier­ter E‑Bike-Fah­rer lie­fert sich in Jür­gen­ohl Ver­fol­gungs­jagd mit der Poli­zei

Jürgenohl(red). In den frü­hen Mor­gen­stun­den des Mitt­wochs kam es in Jür­gen­ohl zu einem Poli­zei­ein­satz, bei dem ein stark alko­ho­li­sier­ter E‑Bike-Fah­rer betei­ligt war. Der Vor­fall ereig­ne­te sich um etwa 1 Uhr mor­gens, als eine Poli­zei­strei­fe ver­such­te, den 46-jäh­ri­gen Mann aus Gos­lar in der Mari­en­bur­ger Stra­ße zu kon­trol­lie­ren.

Der Rad­fah­rer miss­ach­te­te jedoch die Stopp­si­gna­le der Beam­ten und setz­te sei­ne Fahrt über meh­re­re Stra­ßen fort, bis er schließ­lich in der Robert-Koch-Stra­ße anhielt. Wäh­rend der anschlie­ßen­den Kon­trol­le zeig­te sich der Mann zuneh­mend aggres­siv und belei­dig­te die Poli­zis­ten wie­der­holt. Sein Wider­stand gegen die poli­zei­li­chen Maß­nah­men eska­lier­te der­art, dass die Beam­ten ihm Hand­fes­seln anle­gen muss­ten.

Es stell­te sich her­aus, dass der Mann unter erheb­li­chem Alko­hol­ein­fluss stand, was die Anord­nung einer Blut­pro­be nach sich zog. Zusätz­lich konn­te der 46-Jäh­ri­ge kei­nen Eigen­tums­nach­weis für das E‑Bike vor­le­gen, wel­ches zudem nicht die erfor­der­li­che Zulas­sung besaß und daher von der Poli­zei sicher­ge­stellt wur­de.

Der Vor­fall hat für den Betrof­fe­nen erns­te recht­li­che Kon­se­quen­zen. Ihm wer­den nun meh­re­re Straf­ver­fah­ren dro­hen, dar­un­ter wegen Belei­di­gung, Trun­ken­heit im Stra­ßen­ver­kehr, Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te, Ver­dacht auf Dieb­stahl sowie Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz. Nach den Ereig­nis­sen wur­de der Mann in Poli­zei­ge­wahr­sam genom­men, wo er die ver­blei­ben­den Nacht­stun­den ver­brach­te.

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