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Alko­ho­li­sier­te Frau wirft Stein auf Stra­ße: Unfall und Zwangs­ein­wei­sung in Tha­le

Am Sams­tag, dem 29. Novem­ber 2025, kam es in Tha­le zu einem gefähr­li­chen Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr. Poli­zei­be­am­te des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg wur­den in den frü­hen Abend­stun­den in den Musestieg geru­fen, nach­dem Zeu­gen eine offen­sicht­lich alko­ho­li­sier­te Frau gemel­det hat­ten, die Stei­ne auf die Fahr­bahn warf.

Vor Ort stell­ten die Ein­satz­kräf­te eine 35-jäh­ri­ge Frau ohne fes­ten Wohn­sitz fest, die einen etwa 20 cm gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Stra­ße gelegt hat­te. Kurz dar­auf kol­li­dier­te eine 45-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­re­rin mit ihrem Ford Fies­ta mit dem Hin­der­nis. Der Stein ver­keil­te sich unter dem Fahr­zeug und ver­ur­sach­te einen Sach­scha­den von etwa 300 Euro.

Die Poli­zei führ­te bei der Ver­ur­sa­che­rin eine Atem­al­ko­hol­kon­trol­le durch, die einen Wert von 1,87 Pro­mil­le ergab. Auf Anwei­sung des Bereit­schafts­diens­tes der Staats­an­walt­schaft wur­de eine Blut­pro­be der Frau ent­nom­men. Auf­grund wei­te­rer psy­chi­scher Auf­fäl­lig­kei­ten ord­ne­te der Bereit­schafts­dienst des Land­krei­ses Harz eine Zwangs­ein­wei­sung an, die von der zustän­di­gen Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tigt wur­de. Die Frau wur­de von einem Ret­tungs­dienst und in Beglei­tung der Poli­zei­be­am­ten in ein Fach­kran­ken­haus zur wei­te­ren Behand­lung gebracht.

Die Poli­zei hat ein Straf­ver­fah­ren gegen die Frau ein­ge­lei­tet.

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