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Alko­ho­li­sier­te Frau ver­ur­sacht Ver­kehrs­un­fall in Tha­le durch Stein­wurf auf Fahr­bahn

Am ver­gan­ge­nen Sams­tag, den 29. Novem­ber 2025, kam es in Tha­le zu einem gefähr­li­chen Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr. Die Poli­zei des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg wur­de nach meh­re­ren Mel­dun­gen von Zeu­gen in den Musestieg geru­fen. Vor Ort tra­fen die Beam­ten eine augen­schein­lich alko­ho­li­sier­te 35-jäh­ri­ge Frau ohne fes­ten Wohn­sitz an, die zuvor einen etwa 20 Zen­ti­me­ter gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Fahr­bahn gewor­fen hat­te.

Ein Fahr­zeug, ein Ford Fies­ta, der von einer 45-jäh­ri­gen Frau gelenkt wur­de, kol­li­dier­te mit die­sem Stein. Der Stein ver­keil­te sich unter dem Auto, was zu einem Sach­scha­den von rund 300 Euro führ­te. Bei der Über­prü­fung der alko­ho­li­sier­ten Frau, die den Stein gewor­fen hat­te, ergab die Atem­al­ko­hol­kon­trol­le einen Wert von 1,87 Pro­mil­le. Dar­auf­hin ord­ne­te der Bereit­schafts­dienst der Staats­an­walt­schaft eine Blut­ent­nah­me bei der Ver­däch­ti­gen an.

Auf­grund wei­te­rer psy­chi­scher Auf­fäl­lig­kei­ten wur­de zudem eine Zwangs­ein­wei­sung der Frau durch den Bereit­schafts­dienst des Land­krei­ses Harz ver­an­lasst, die von der zustän­di­gen Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tigt wur­de. Die Frau wur­de schließ­lich unter Poli­zei­be­glei­tung in ein Fach­kran­ken­haus ein­ge­lie­fert, wo sie wei­ter behan­delt wird. Die Poli­zei hat in die­sem Zusam­men­hang ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

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