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Alko­ho­li­sier­te Frau ver­ur­sacht Ver­kehrs­un­fall in Tha­le durch Stein­wurf

Am Sams­tag, den 29. Novem­ber 2025, kam es in Tha­le zu einem gefähr­li­chen Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr. Nach Zeu­gen­an­ga­ben warf eine offen­sicht­lich alko­ho­li­sier­te Frau Stei­ne auf die Fahr­bahn im Musestieg. Die her­bei­ge­ru­fe­nen Beam­ten des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg iden­ti­fi­zier­ten eine 35-jäh­ri­ge Frau ohne fes­ten Wohn­sitz als die mut­maß­li­che Täte­rin. Sie hat­te einen etwa 20 cm gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Stra­ße gelegt.

Ein dar­aus resul­tie­ren­der Ver­kehrs­un­fall ereig­ne­te sich, als die 45-jäh­ri­ge Fah­re­rin eines Ford Fies­tas mit dem Hin­der­nis kol­li­dier­te. Der Stein ver­keil­te sich unter dem Fahr­zeug und ver­ur­sach­te Sach­schä­den in Höhe von rund 300 Euro. Die durch­ge­führ­te Atem­al­ko­hol­kon­trol­le bei der Frau ergab einen Wert von 1,87 Pro­mil­le.

Auf Anord­nung des Bereit­schafts­diens­tes der Staats­an­walt­schaft wur­de bei der Frau eine Blut­pro­be ent­nom­men. Auf­grund wei­te­rer psy­chi­scher Auf­fäl­lig­kei­ten ord­ne­te der Bereit­schafts­dienst des Land­krei­ses Harz auch eine Zwangs­ein­wei­sung an, die von einer Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tigt wur­de. Die Frau wur­de von Ret­tungs­kräf­ten und unter Poli­zei­be­glei­tung in eine Fach­kli­nik ein­ge­wie­sen. Gegen sie wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

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