All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

  1. Anwen­dungs­be­reich
    Die fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten zwi­schen dem Wer­be­an­bie­ter und dem Wer­be­part­ner.

  2. Pflich­ten des Wer­be­part­ners nach Ver­trags­ab­schluss
    2.1. Der Wer­be­part­ner ver­si­chert mit Über­ga­be des Wer­be­an­zei­gen­tex­tes und Bild­ma­te­ri­als, die Rech­te an Die­sen zu besit­zen. Der Wer­be­part­ner räumt dem Wer­be­an­bie­ter das Recht zur Nut­zung und Ver­öf­fent­li­chung sämt­li­cher Anzei­gen­ele­men­te (Bil­der, Tex­te etc.) für den ver­ein­bar­ten Ver­öf­fent­li­chungs­zeit­raum ein.

2.2. Der Wer­be­part­ner wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es unzu­läs­sig ist, im Rah­men der Anzei­ge urhe­ber­recht­lich geschütz­te Ele­men­te (Tex­te, Bil­der etc.) zu ver­wen­den, ohne dass eine ent­spre­chen­de Ein­wil­li­gung des Urhe­bers vor­liegt. Der Wer­be­part­ner trägt auch sonst für die recht­li­che Zuläs­sig­keit der Anzei­ge allein die Ver­ant­wor­tung und wird ins­be­son­de­re die Bestim­mun­gen des Wett­be­werbs­rechts beach­ten. Er stellt den Wer­be­an­bie­ter aus­drück­lich von Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf­grund von Rechts­ver­let­zung des Wer­be­part­ners erho­ben wer­den.


2.3. Der Wer­be­part­ner stellt dem Wer­be­an­bie­ter einen Anzei­gen­ent­wurf in guter Datei­qua­li­tät zur Ver­fü­gung bzw. die erfor­der­li­chen gra­fi­sche Ele­men­te und den Text nach Abspra­che. Akzep­tiert wer­den .png, .jpg, .tif, .ai oder .pdf. Der Wer­be­part­ner behält sich das Recht vor, bei zu gro­ßer Daten­men­ge die ein­ge­sen­de­te Datei web­kon­form anzu­pas­sen. Der Wer­be­part­ner muss die Datei im exak­ten Maß über­mit­teln.

2.4. Nach Erhalt des Kor­rek­tur­ab­zu­ges muss der Wer­be­part­ner die­sen bin­nen 7 Tagen vor ver­ein­bar­tem Ver­öf­fent­li­chungs­da­tum bestä­ti­gen. Sofern die Anzei­ge nicht zum ver­ein­bar­ten Zeit­punkt ver­öf­fent­licht wer­den kann, weil dem Wer­be­an­bie­ter der Anzei­gen­in­halt bzw. der Kor­rek­tur­ab­zug nicht recht­zei­tig zuge­gan­gen ist, bleibt der Wer­be­part­ner zur Zah­lung der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung ver­pflich­tet.

2.5. Der Wer­be­part­ner wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass nach dem gegen­wär­ti­gen Stand der Tech­nik nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass die in der Anzei­ge ver­öf­fent­lich­ten Ange­bo­te und sons­ti­gen Inhal­te auch durch ande­re Inter­net-Anbie­ter kopiert, gelinkt und/oder mit Hil­fe von Frames, als eige­nes Ange­bot getarnt, zusätz­lich ver­öf­fent­licht wer­den. Soll­te es zu einem sol­chen unbe­rech­tig­ten Lin­king oder Framing kom­men, so erwach­sen dem Wer­be­part­ner dar­aus gegen den Wer­be­an­bie­ter kei­ne Ansprü­che. Der Wer­be­an­bie­ter ist auch nicht ver­ant­wort­lich für ein etwa­iges Lin­king inner­halb der Anzei­ge des Wer­be­part­ner (etwa auf des­sen Home­page) und haf­tet nicht für den Inhalt der ver­link­ten Sei­ten.

  1. Leis­tun­gen des Wer­be­an­bie­ters nach Ver­trags­ab­schluss
    3.1. Der Wer­be­an­bie­ter ver­öf­fent­licht die bestell­te Wer­be­an­zei­ge spä­tes­tens 7 Tage nach Erhalt des Kor­rek­tur­ab­zugs in der dafür vor­ge­se­he­nen Posi­ti­on auf www.harz.news.de

3.2. Grund­sätz­lich sol­len die Inter­net­sei­ten von dem Wer­be­an­bie­ter täg­lich 24 Stun­den ver­füg­bar sein. Im Zuge der Durch­füh­rung tech­ni­scher Maß­nah­men zur Wei­ter­ent­wick­lung und Ver­bes­se­rung der Sys­tem­um­ge­bung sind kurz­zei­ti­ge Nut­zungs­aus­fäl­le jedoch unver­meid­bar. Der Wer­be­an­bie­ter wird tech­ni­sche Maß­nah­men nach Mög­lich­keit zwi­schen 22:00 Uhr und 4:00 Uhr durch­füh­ren. War­tungs­zei­ten sind so lan­ge nicht als Abwei­chung von der ver­ein­bar­ten Beschaf­fen­heit anzu­se­hen, wie die Aus­fall­zeit einen Zeit­raum von 3 % des jewei­li­gen Abrech­nungs­zeit­raums nicht über­schrei­tet. Bei der Berech­nung der zuläs­si­gen War­tungs­zeit blei­ben sol­che Aus­fall­zei­ten außer Betracht, die auf unvor­her­ge­se­he­nen Sys­tem­aus­fäl­len beru­hen, die der Wer­be­an­bie­ter nicht zu ver­tre­ten hat (z. B. höhe­re Gewalt, Sys­tem­si­che­rung, Viren­an­grif­fe etc.).

3.3. Der Wer­be­an­bie­ter behält sich vor, in der Sys­tem­um­ge­bung der jewei­li­gen Inter­net­sei­te im ange­mes­se­nen Umfang Wer­bung jeg­li­cher Art zu plat­zie­ren, und zwar sowohl Eigen­wer­bung als auch Dritt­wer­bung. Der Wer­be­part­ner hat kei­nen Anspruch auf Exklu­si­vi­tät. Das Nicht­vor­han­den­sein von sons­ti­ger Wer­bung gehört nicht zur ver­trags­ge­mä­ßen Beschaf­fen­heit der www.harz.news.de

  1. Unzu­läs­si­ge Inhal­te, Frei­stel­lung
    4.1. Der Wer­be­an­bie­ter behält sich vor, Anzei­gen­be­stel­lun­gen ohne Anga­be von Grün­den abzu­leh­nen. Der Wer­be­an­bie­ter ist fer­ner berech­tigt, bereits ver­öf­fent­lich­te Anzei­gen wie­der von ihren Inter­net­sei­ten zu ent­fer­nen, wenn der Wer­be­an­bie­ter selbst fest­stellt oder von Drit­ten (durch Abmah­nung o. ä.) dar­auf hin­ge­wie­sen wird, dass Anzei­gen gegen gesetz­li­che Vor­ga­ben, behörd­li­che Ver­bo­te, Rech­te Drit­ter oder gegen die guten Sit­ten ver­sto­ßen (‘unzu­läs­si­ge Inhal­te’). Das Glei­che gilt, soweit inner­halb der Anzei­ge des Wer­be­part­ner eine Ver­lin­kung auf Sei­ten mit unzu­läs­si­gen Inhal­ten erfolgt ist. Ein Erstat­tungs­an­spruch des Wer­be­part­ner besteht in die­sen Fäl­len nicht.

4.2. Der Wer­be­part­ner stellt den Wer­be­an­bie­ter auf ers­tes Anfor­dern von allen Ansprü­chen frei, die Drit­te wegen sei­ner Anzei­ge auf­grund unzu­läs­si­ger Inhal­te oder sons­ti­ger Geset­zes­ver­stö­ße gegen den Wer­be­an­bie­ter gel­tend machen.

  1. Daten­schutz
    Der Wer­be­an­bie­ter beach­tet die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Daten­schutz. Der Wer­be­part­ner wird gemäß § 33 Abs. 1 des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Wer­be­an­bie­ter per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Wer­be­part­ner im Rah­men der Zweck­be­stim­mung des Ver­tra­ges spei­chert und ver­ar­bei­tet. Die Zweck­be­stim­mung umfasst ins­be­son­de­re die Rech­nungs­stel­lung an den Wer­be­part­ner.
  2. Män­gel­haf­tung
    Sofern der Wer­be­part­ner Unter­neh­mer ist, hat er die von ihm bestell­te Anzei­ge unver­züg­lich nach deren Ver­öf­fent­li­chung auf Män­gel zu prü­fen und etwa fest­ge­stell­te Abwei­chun­gen von der ver­ein­bar­ten Beschaf­fen­heit schrift­lich bei dem Wer­be­an­bie­ter zu mel­den. Geht bei dem Wer­be­an­bie­ter inner­halb von sie­ben Tagen nach Ver­öf­fent­li­chung der Anzei­ge nicht eine Män­gel­rü­ge ein, gilt die Anzei­ge als män­gel­frei geneh­migt.
  3. Urhe­ber­rech­te
    Die Inter­net­sei­te des Wer­be­an­bie­ters — ist urhe­ber­recht­lich geschützt und genießt ins­be­son­de­re Daten­bank­schutz. An den Inhal­ten der Inter­net­sei­te trägt der Wer­be­an­bie­ter das allei­ni­ge Urhe­ber­recht. Die Rech­te des Wer­be­part­ner beschrän­ken sich auf das Ein­stel­len und Abru­fen sei­ner Wer­be­an­zei­ge. Wer­be­part­ner oder sons­ti­ge Inter­net­nut­zer sind nicht berech­tigt, Inhal­te der Inter­net­sei­ten zu ver­viel­fäl­ti­gen oder ander­wei­tig zu ver­wer­ten.
  4. All­ge­mei­ne Bestim­mun­gen
    8.1. Die­se AGB gel­ten aus­schließ­lich. Etwa­ige eige­ne Bedin­gun­gen des Wer­be­part­ner wer­den nicht akzep­tiert und zwar auch dann nicht, wenn der Wer­be­part­ner aus­drück­lich auf ihre Gel­tung hin­weist.

8.2. Der Nut­zungs­ver­trag sowie die­se Bedin­gun­gen unter­lie­gen aus­schließ­lich dem deut­schen Recht unter Aus­schluss der Kol­li­si­ons­vor­schrif­ten des inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts. Das UN-Kauf­recht fin­det kei­ne Anwen­dung.

8.3. Münd­li­che Neben­ab­re­den bestehen nicht. Alle Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Nut­zungs­ver­tra­ges oder die­ser Bedin­gun­gen bedür­fen zur Wirk­sam­keit der Schrift­form. Dies gilt auch für eine Ände­rung der Schrift­for­mab­re­de.

8.4. Der Wer­be­an­bie­ter ist berech­tigt, sämt­li­che das Ver­trags­ver­hält­nis betref­fen­de Kor­re­spon­denz mit dem Wer­be­part­ner an die von die­sem mit­ge­teil­te E‑Mail Adres­se zu rich­ten.                                                                                                                                            

Stand: 01.02.2024

* * Der aktu­el­le Stand der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ist unter www.harz.news/agb rund um die Uhr abruf­bar. Maß­geb­lich ist die jewei­li­ge Ver­si­on zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses, die Bestand­teil die­ses Ver­tra­ges ist.