Wer demnächst einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss sich auf eine Neuerung einstellen: Ab dem 1. Mai 2025 dürfen die Pass- und Personalausweisbehörden nur noch digital erstellte Lichtbilder verarbeiten. Das heißt, das Passbild wird nicht mehr ausgehändigt, sondern ausschließlich elektronisch übermittelt.
Digitale biometrische Passfotos können in der Einwohnermeldestelle im Grünhagenhaus ganz unkompliziert an einem Fotoautomaten erstellt und sofort für das beantragte Dokument verwendet werden. Dies ist mit einer Gebühr von 6 Euro verbunden.
Antragstellende können jedoch auch weiterhin Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister – beispielsweise einem Fotografen oder einem dm-Markt – anfertigen lassen. In diesem Fall wird das Lichtbild von dem jeweiligen Dienstleister digital an die Pass- und Personalausweisbehörde übermittelt. Die fotografierten Personen erhalten lediglich einen QR-Code, den sie zu ihrem Termin bei der Pass- und Personalausweisbehörde mitbringen müssen.
Das Verfahren greift ab Mai 2025. Deshalb gilt es zu beachten: Wer einen Termin bei der Pass- und Personalausweisbehörde ab Mai 2025 wahrnehmen möchte, sollte den Besuch beim Fotografen ebenfalls erst ab Mai 2025 einplanen. Erst dann sind die digitalen QR-Codes erhältlich.
Dass Bilder in Ausweisen und Reisepässen künftig nur noch digital übermittelt werden dürfen, wurde im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass‑, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen verankert. Ziel ist es, Missbrauch und Manipulation durch sogenanntes Morphing – also das Verschmelzen von Fotos zweier Personen zu einem Bild – zu verhindern.
Foto: Welterbestadt Quedlinburg