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Ab 1. Mai: Fotos für Per­so­nal­aus­wei­se und Rei­se­päs­se müs­sen digi­tal vor­lie­gen

Wer dem­nächst einen neu­en Aus­weis oder Rei­se­pass bean­tra­gen möch­te, muss sich auf eine Neue­rung ein­stel­len: Ab dem 1. Mai 2025 dür­fen die Pass- und Per­so­nal­aus­weis­be­hör­den nur noch digi­tal erstell­te Licht­bil­der ver­ar­bei­ten. Das heißt, das Pass­bild wird nicht mehr aus­ge­hän­digt, son­dern aus­schließ­lich elek­tro­nisch über­mit­telt.

Digi­ta­le bio­me­tri­sche Pass­fo­tos kön­nen in der Ein­woh­ner­mel­de­stel­le im Grün­ha­gen­haus ganz unkom­pli­ziert an einem Foto­au­to­ma­ten erstellt und sofort für das bean­trag­te Doku­ment ver­wen­det wer­den. Dies ist mit einer Gebühr von 6 Euro ver­bun­den.

Antrag­stel­len­de kön­nen jedoch auch wei­ter­hin Licht­bil­der bei einem zer­ti­fi­zier­ten Dienst­leis­ter – bei­spiels­wei­se einem Foto­gra­fen oder einem dm-Markt – anfer­ti­gen las­sen. In die­sem Fall wird das Licht­bild von dem jewei­li­gen Dienst­leis­ter digi­tal an die Pass- und Per­so­nal­aus­weis­be­hör­de über­mit­telt. Die foto­gra­fier­ten Per­so­nen erhal­ten ledig­lich einen QR-Code, den sie zu ihrem Ter­min bei der Pass- und Per­so­nal­aus­weis­be­hör­de mit­brin­gen müs­sen.

Das Ver­fah­ren greift ab Mai 2025. Des­halb gilt es zu beach­ten: Wer einen Ter­min bei der Pass- und Per­so­nal­aus­weis­be­hör­de ab Mai 2025 wahr­neh­men möch­te, soll­te den Besuch beim Foto­gra­fen eben­falls erst ab Mai 2025 ein­pla­nen. Erst dann sind die digi­ta­len QR-Codes erhält­lich.

Dass Bil­der in Aus­wei­sen und Rei­se­päs­sen künf­tig nur noch digi­tal über­mit­telt wer­den dür­fen, wur­de im Gesetz zur Stär­kung der Sicher­heit im Pass‑, Aus­weis- und aus­län­der­recht­li­chen Doku­men­ten­we­sen ver­an­kert. Ziel ist es, Miss­brauch und Mani­pu­la­ti­on durch soge­nann­tes Mor­phing – also das Ver­schmel­zen von Fotos zwei­er Per­so­nen zu einem Bild – zu ver­hin­dern.

Foto: Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg

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