Mit der nun beginnenden Brut- Setz- und Aufzuchtzeit, welche vom 1. April bis zum 15. Juli andauert, gilt es einige Grundregeln zu beachten. Zum einen dürfen vorgegebene Wege nicht verlassen und Betretungsverbote müssen eingehalten werden. Zum anderen gilt in dieser Zeit eine Leinenpflicht für alle Hunde, denn in dieser Zeit wird die freie Landschaft zur Kinderstube der Tiere. Viele Arten, wie beispielsweise Hase oder Schwarzwild, haben dann bereits Nachwuchs. Bei anderen Tierarten sind die Weibchen zu dieser Zeit tragend und daher in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit.
Rosa Schipper vom der NABU-Regionalgeschäftsstelle Südniedersachsen bittet daher um folgendes: „Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden. Daher müssen sie in der freien Landschaft unbedingt an der Leine geführt werden und das ist in Niedersachsen zu dieser Zeit auch gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso sollten Besitzer*innen von Katzen und Katern während dieser Zeit darauf achten, dass diese nicht unkontrolliert umherstreifen.“
Wer im Südniedersachsen auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot sowie die ganzjährige Leinenpflicht für Hunde. Dort müssen unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Sie markieren Bereiche, in denen sich sensible Arten zurückziehen. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
W er Fragen zur Brut- und Setzzeit hat, kann sich an die NABU-Regionalgeschäftsstelle Südniedersachsen wenden, telefonisch unter 0551–29141554 oder per E‑Mail an info@nabu-suedniedersachsen.de. Außerdem ist die Geschäftsstelle in der Rote Str. 39 in 37073 Göttingen dienstags von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr geöffnet, ansonsten nach Vereinbarung.
Foto: NABU/CEWE/ Dagmar Gernt