Oker(red). In Goslar kam es am Samstagnachmittag zu einem Zwischenfall, bei dem eine anfängliche Parkbehinderung in eine Sachbeschädigung eskalierte. Die Polizei wurde zunächst zu einem Privatgrundstück im Stadtteil Oker gerufen, nachdem dort eine Parkbehinderung vor einer Garage gemeldet wurde. Da es sich um Privatbesitz handelte, leitete die Polizei kein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und informierte den 53-jährigen Beschwerdeführer entsprechend.
Kurze Zeit später kehrten die Beamten zur besagten Adresse zurück und trafen den Beschwerdeführer an, wie er gerade dabei war, die Luft aus den Reifen eines dort parkenden Fahrzeugs abzulassen. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass das Fahrzeug rechtmäßig abgestellt worden war. Die Untermieterin des Beschuldigten hatte einer Bekannten erlaubt, dort zu parken.
Die Polizei hat aufgrund dieses Vorfalls ein Ermittlungsverfahren gegen den 53-jährigen Mann wegen des Verdachts der Sachbeschädigung eingeleitet.