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Stadt Osterode am Harz senkt die Hebesätze für die Grundsteuern ab 2025 auf 320 Prozent

Osterode (red). Im Rahmen der Grundsteuerreform hat der Rat der Stadt Osterode am Harz in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 neue Hebesätze für die Grundsteuerfestsetzungen ab dem Jahr 2025 beschlossen. Künftig werden die Hebesätze für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (für Grundvermögen) bei 320 Prozent liegen. Der bisherige Hebesatz von 420 Prozent gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2024.

Diese Anpassung der Hebesätze ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die bisherige Form der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte, da sie zu einer Ungleichbehandlung von Eigentümern führte. Als Reaktion darauf wurden neue Bewertungsmaßstäbe für die Berechnung der Grundsteuermessbeträge eingeführt. In Niedersachsen kommt hierbei das sogenannte Flächen-Lage-Modell zur Anwendung. Aus diesem Grund wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Grundsteuererklärung einzureichen.

Die Hebesätze spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Grundsteuerhöhe, da sie den Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt ermittelt, mit einem festgelegten Faktor multiplizieren. Durch die Senkung der Hebesätze um 100 Prozentpunkte wird den Eigentümern von Grundstücken in Osterode am Harz geholfen, eine übermäßige Steuerlast aufgrund der Neubewertungen ihrer Immobilien im Rahmen der Reform zu vermeiden.

Die Stadtverwaltung hofft, durch diese Maßnahme eine faire und ausgewogene Steuerlast für alle Grundstückseigentümer in Osterode am Harz zu gewährleisten.

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