Osterode (red). In der historischen Altstadt von Osterode am Harz und den angrenzenden Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig untersagt. Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, darunter Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper, dort weder zu Silvester und Neujahr noch zu anderen Zeiten abgebrannt werden. Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Stadtverwaltung erneut auf das Verbot hin.
Das Böller- und Raketenverbot betrifft den gesamten Bereich der Altstadt der Stadt Osterode am Harz innerhalb der Grenzen der Bahnlinie Herzberg – Seesen, Söse und Osttangente (B 241), demnach also unter anderem auch die Bahnhofstraße, die Sösepromenade, die Berliner Straße sowie die Waldstraße. Ziel der Maßnahme ist es, die Brandgefahr zu verringern und die wertvolle Bausubstanz der Altstadt zu schützen. Darüber hinaus verbietet das Sprengstoffgesetz bundesweit das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Seniorenheimen sowie Fachwerkhäusern.
Verstöße gegen die Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, das historische Erbe der Altstadt zu schützen.