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Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“: Finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Reparaturinitiativen

Goslar (red). Ab sofort können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. Aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ stehen ihnen hierbei finanzielle Mittel für neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das grün geführte Bundesumweltministerium die Aufklärungsarbeit des „Runden Tischs Reparatur“ mit einer Zuwendung in Höhe von 926.000 Euro. Die branchenübergreifende Initiative will mit den Fördermitteln das Bewusstsein für die Bedeutung der Reparatur deutschlandweit stärken, sowohl bei Verbraucherinnen als auch bei Wirtschaftsakteurinnen.

„Ich freue mich ausgesprochen, dass nun ein attraktives Förderprogramm auf den Weg gebracht wurde, das helfen wird, die Lebensdauer von Alltagsgegenständen zu verlängern und nebenbei die Umwelt zu schonen“, so Kreissprecher Mathias Schlawitz in einer ersten Analyse des Programms, während Co-Sprecherin Agnes Lindmüller ergänzt: „Insbesondere ist das eine tolle Sache für alle ehrenamtlich Engagierten in Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten. Ich hoffe, dass möglichst viele Initiativen im Landkreis Goslar daran teilhaben werden, denn gemeinnützige Vereine werden besonders gewürdigt.“

Mit Beginn dieser Woche nimmt das Netzwerk Reparatur-Initiativen Bewerbungen für das BMUV-Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ entgegen. In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien sowie von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.

Interessierte können sich online unter https://www.reparatur-initiativen.de/seite/foerderung bewerben.

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