Goslar (red). In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport in diesem Jahr nahm unter dem Vorsitz von Renate Lucksch die Diskussion über die Änderung der im Landkreis Goslar geltenden Schülerbeförderungssatzung breiten Raum ein. Den Anstoß dafür lieferte ein Antrag des Kreiselternrates. Dieser fordert, die bisherige Satzung zu überarbeiten, um beim Anspruch auf Schülerbeförderung mehr Gerechtigkeit zu schaffen.
So schlagen die Kreiselternvertreter eine einheitliche Kilometerpauschale von 2.000 Metern für die im Goslarer Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler des Primar- und Sekundarbereichs I vor. Ferner soll geprüft werden, inwieweit auch die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II, der berufsbildenden Schulen sowie der Ersatz- und Ergänzungsschulen im Sekundarbereich II einbezogen werden könnten.
Als Begründung für ihre Forderungen führt der Kreiselternrat unter anderem den Vergleich mit angrenzenden Landkreisen an. Dort seien die Entfernungsvorgaben vom Wohnort zur Schule, die den Anspruch auf Schülerbeförderung auslösen, deutlich geringer. Im Landkreis Goslar, so führen es die Elternvertreter aus, gelten die höchsten Entfernungsvorgaben im Sekundarbereich I.
In ihrer Stellungnahme verweist die Verwaltung wiederum darauf, dass eine Verringerung oder der Wegfall der Entfernungsvorgaben erhebliche Kostensteigerungen zur Folge hätte. Mit Blick auf die künftige Haushaltsentwicklung gelte es hier genau abzuwägen. Je nach Ausweitung der Anspruchsberechtigung der Schülerbeförderung könnten die jährlichen Kosten von heute rund 1,4 Millionen Euro auf bis zu 5,4 Millionen Euro steigen. Erster Kreisrat Frank Dreßler brachte mehrfach zum Ausdruck, dass sich auch die Politik fragen müsse, was man sich noch leisten kann und will.
Der Kritik des Kreiselternrates, dass die Einführung des Deutschlandtickets als Ersatz für die bisherige Schülersammelzeitkarte ungerecht sei und für Benachteiligung sorge, pflichtete Erster Kreisrat Dreßler bei: „Auch wir empfinden diese Regelung als unfair. So haben wir das auch gegenüber dem Regionalverband Braunschweig vor der Einführung kommuniziert. Unsere Warnungen wurden aber nicht weiter berücksichtigt.“
Dem Vorschlag der Verwaltung, die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung in eine Arbeitsgruppe zu überführen und mögliche Änderungen auch unter Einbeziehung der Verkehrsträger im Detail zu diskutieren, konnte der Ausschuss am Ende folgen. Der Antrag des Kreiselternrates wurde als behandelt weitergegeben. Peggy Plettner-Voigt als Vorsitzende des Kreiselternrates behält sich nach eigenem Bekunden jedoch das Einbringen eines Änderungsantrages zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses vor. Damit will sie die Wahrung von Fristen gewährleisten. Die geänderte Satzung soll zum Schuljahr 2025/26 in Kraft treten.