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43-Jäh­ri­ger ver­sucht ver­geb­lich, durch fal­schen Vor­wand Absper­rung zu pas­sie­ren

Gos­lar (red). Ein Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­such­te sich am Mon­tag­mit­tag nahe Bad Harz­burg durch fal­sche Behaup­tun­gen die Fahrt durch eine Unglücks­stel­le zu erschlei­chen.

Gegen 12.20 Uhr war die B 4 zwi­schen Bad Harz­burg und Tor­haus auf­grund eines bren­nen­den Fahr­zeu­ges und der Lösch­ar­bei­ten der Feu­er­wehr in bei­den Fahrt­rich­tun­gen gesperrt.

Ein 43- jäh­ri­ger Mann aus Bad Harz­burg fuhr mit sei­nem Pkw bis zur Absper­rung vor. Unter dem Vor­wand eines medi­zi­ni­schen Not­fall­ter­mins in einer Pra­xis, ver­such­te er, die ein­ge­setz­ten Beam­ten dazu zu bewe­gen, ihn die Unfall­stel­le pas­sie­ren zu las­sen, was durch die Gege­ben­hei­ten an der Unglücks­stel­le fak­tisch jedoch nicht mög­lich war. Der Mann trat sehr for­dernd auf und äußer­te offen sei­nen Unmut über die Ent­schei­dung. Kurz dar­auf wen­de­te er sei­nen Wagen und ver­ließ die Ört­lich­keit in Rich­tung Bad Harz­burg.

Die Behaup­tun­gen des 43-Jäh­ri­gen wur­den durch die Ein­satz­kräf­te in der ange­ge­be­nen Pra­xis über­prüft und erwie­sen sich als unwahr.

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