Stendal (red). Am Dienstag, dem 22. Oktober, kontrollierten Bundespolizisten gegen 16:10 Uhr einen Reisenden auf dem Hauptbahnhof Stendal. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personaldaten des 32-Jährigen ergab, dass er per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Stendal gesucht wurde. Demnach verurteilte das Amtsgericht Stendal den Deutschen bereits im Februar 2021 wegen mehreren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1040 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Da er weder die Geldstrafe zahlte sowie unbekannten Aufenthaltes war und sich so der Vollstreckung entzog, erging Anfang November 2021 der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann und nahmen ihn für die weiteren notwendigen polizeilichen Maßnahmen mit auf die Dienst-stelle. Dieser kontaktierte einen Bekannten, welcher sich bereit erklärte, die Geldstrafe für den Gesuchten zu begleichen. Er traf gegen 18:00 Uhr im Bundespolizeirevier ein und zahlte die 1040 Euro sowie Kosten in Höhe von weiteren 88 Euro. Anschließend konnten beide die Dienststelle wieder verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug des Haftbefehls schriftlich in Kenntnis gesetzt.