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Sanie­rung der Schu­len­ber­ger Orts­durch­fahrt: Land­kreis weist auf Ein­schrän­kun­gen bei der Erreich­bar­keit von Grund­stü­cken hin

Schu­len­berg (red). Die Sanie­rung der Orts­durch­fahrt in Schu­len­berg im Ver­lauf der Kreis­stra­ße 71 ist in vol­lem Gan­ge. Aus aktu­el­lem Anlass weist der Land­kreis noch­mals dar­auf hin, dass die Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner des Stra­ßen­ab­schnitts ab Orts­ein­gang in Höhe der Stra­ße See­blick bis zur Mit­te der Kreu­zung Lin­den­weg ihre Grund­stü­cke in der Zeit von Frei­tag, 27. Sep­tem­ber, (12 Uhr) bis Mon­tag, 30. Sep­tem­ber, (cir­ca 18 Uhr) nicht mit dem eige­nen Fahr­zeug anfah­ren kön­nen.

Für die Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner des Abschnitts ab Mit­te der Kreu­zung Lin­den­weg bis Orts­ein­gang in Höhe der Wie­sen­berg­stra­ße (Haus­num­mer 20) gilt dies im Zeit­raum von Mon­tag, 30. Sep­tem­ber, (cir­ca 18 Uhr) bis Mitt­woch, 2. Okto­ber, um 15 Uhr.

In den genann­ten Zeit­räu­men wird es lei­der nicht mög­lich sein, dass die jewei­li­gen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner ihre Grund­stü­cke mit dem eige­nen Fahr­zeug errei­chen. Es wird dar­um gebe­ten, die Autos unbe­dingt außer­halb der Bau­stel­le abzu­stel­len.

Soll­te die Not­wen­dig­keit bestehen, dass Pfle­ge­diens­te oder Kran­ken­trans­port Zugang erhal­ten, sind die Mit­ar­bei­ter der Bau­fir­ma vor Ort zu kon­tak­tie­ren.

Die Rest­müll- und Bio­ton­nen sind vor der Abfuhr am Mitt­woch, 2. Okto­ber 2024, recht­zei­tig (laut Infor­ma­ti­on der Bau­fir­ma einen Tag vor der Ent­sor­gung) an die Stra­ße zu stel­len.

 

 

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