Tan­kra­batt 2.0: Bun­des­re­gie­rung will Sprit­prei­se ab Okto­ber sen­ken – eine kri­ti­sche Betrach­tung

Ist die beschlossene Spritpreissenkung nur ein Tropfen auf den heißen Stein?
Ist die beschlossene Spritpreissenkung nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

Auto­fah­rer in Deutsch­land kön­nen ab Okto­ber auf eine vor­über­ge­hen­de Ent­las­tung an der Zapf­säu­le hof­fen. Bund und Län­der haben sich auf eine erneu­te Sen­kung der Ener­gie­steu­er auf Ben­zin und Die­sel ver­stän­digt. Die Maß­nah­me soll bis Ende 2026 gel­ten und den Kraft­stoff­preis inklu­si­ve des dadurch eben­falls sin­ken­den Mehr­wert­steu­er­an­teils um rund 17 Cent je Liter redu­zie­ren. Für vie­le Pend­ler, Hand­wer­ker, Lie­fer­diens­te und Unter­neh­men im Harz könn­te das eine spür­ba­re, wenn auch zeit­lich begrenz­te Atem­pau­se bedeu­ten.

Doch der soge­nann­te „Tan­kra­batt 2.0“ wirft eine grund­sätz­li­che Fra­ge auf: Wie sinn­voll ist es, wenn der Staat zunächst hohe Steu­ern und Abga­ben auf Kraft­stof­fe erhebt und anschlie­ßend einen Teil davon wie­der zurück­gibt? Die aktu­el­le Debat­te zeigt ein grund­sätz­li­ches Dilem­ma staat­li­cher Markt­ein­grif­fe: Sie kön­nen Ver­brau­cher kurz­fris­tig ent­las­ten, besei­ti­gen aber nicht die struk­tu­rel­len Ursa­chen hoher Ener­gie­prei­se.

Tan­kra­batt ab Okto­ber: 17 Cent weni­ger pro Liter

Nach dem Beschluss von Bund und Län­dern soll die Ener­gie­steu­er auf Ben­zin und Die­sel ab 1. Okto­ber 2026 bis zum Jah­res­en­de um 14 Cent je Liter sin­ken. Weil auf die ver­blei­ben­de Steu­er- und Preis­ba­sis auch weni­ger Mehr­wert­steu­er anfällt, ergibt sich nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung eine Ent­las­tung von ins­ge­samt rund 17 Cent je Liter Kraft­stoff.

Das Gesamt­vo­lu­men des Ent­las­tungs­pa­kets wird mit rund 2,5 Mil­li­ar­den Euro ange­ge­ben. Die Län­der sol­len sich mit 1,25 Mil­li­ar­den Euro über einen Umsatz­steu­er­fest­be­trag betei­li­gen.

Für einen Auto­fah­rer, der bei­spiels­wei­se 50 Liter tankt, ent­spricht eine voll­stän­di­ge Wei­ter­ga­be von 17 Cent einer rech­ne­ri­schen Ent­las­tung von 8,50 Euro pro Tank­fül­lung.

Das klingt zunächst nach wenig. Wer aller­dings jede Woche tan­ken muss, kommt über drei Mona­te auf einen deut­lich grö­ße­ren Betrag. Gera­de in Regio­nen mit lan­gen Pen­del­stre­cken und begrenz­ten Alter­na­ti­ven zum Auto kann die Ent­las­tung des­halb durch­aus ins Gewicht fal­len.

Was bedeu­tet der Tan­kra­batt für den Harz?

Im Harz ist die Abhän­gig­keit vom Auto für vie­le Men­schen beson­ders rele­vant. Zwi­schen Gos­lar, Claus­thal-Zel­ler­feld, Bad Harz­burg, Braun­la­ge, Wer­ni­ge­ro­de oder klei­ne­ren Orten lie­gen teil­wei­se erheb­li­che Ent­fer­nun­gen. Hin­zu kom­men Pend­ler, Tou­ris­mus­be­trie­be, Hand­wer­ker, Pfle­ge­diens­te und Lie­fer­ver­keh­re.

Hohe Kraft­stoff­prei­se wir­ken sich des­halb nicht nur auf pri­va­te Auto­fah­rer aus. Sie kön­nen über Trans­port- und Betriebs­kos­ten auch indi­rekt Prei­se für Dienst­leis­tun­gen und Waren beein­flus­sen.

Ein Blick auf den Kraft­stoff­markt im Raum Gos­lar zeigt zudem, wie stark die Prei­se selbst inner­halb einer Regi­on schwan­ken kön­nen. Aus­wer­tun­gen auf Basis der Daten der Markt­trans­pa­renz­stel­le für Kraft­stof­fe zei­gen für Tank­stel­len im Land­kreis Gos­lar deut­li­che Unter­schie­de zwi­schen ein­zel­nen Anbie­tern.

Der Tan­kra­batt dürf­te damit auch im Harz vor allem eines brin­gen: eine vor­über­ge­hen­de Ent­las­tung in einer Pha­se außer­ge­wöhn­lich hoher Kraft­stoff­prei­se.

Von einer dau­er­haf­ten Lösung kann dage­gen kei­ne Rede sein.

Die aktu­el­le Kri­se: Sprit­prei­se auf Rekord­ni­veau

Der Zeit­punkt des neu­en Tan­kra­batts kommt nicht zufäl­lig. Die Kraft­stoff­prei­se sind im Sep­tem­ber 2026 stark gestie­gen.

Nach Anga­ben des ADAC kos­te­te ein Liter Super E10 am 17. Sep­tem­ber bun­des­weit durch­schnitt­lich 2,308 Euro, Die­sel erreich­te mit 2,471 Euro je Liter einen neu­en Höchst­stand.

Damit hat sich die Situa­ti­on gegen­über den Som­mer­mo­na­ten deut­lich ver­schärft. Der ADAC führt einen wesent­li­chen Teil der Ent­wick­lung auf den gestie­ge­nen Ölpreis zurück. Gleich­zei­tig weist der Auto­mo­bil­club dar­auf hin, dass Roh­öl­preis und Wech­sel­kurs das aktu­el­le Preis­ni­veau nur teil­wei­se erklä­ren könn­ten.

Das ist für die poli­ti­sche Dis­kus­si­on ent­schei­dend: Nicht jeder Cent an der Tank­stel­le lässt sich auf Steu­ern zurück­füh­ren.

Der Kraft­stoff­preis ent­steht aus meh­re­ren Bestand­tei­len.

Wie setzt sich der Sprit­preis zusam­men?

Grund­sätz­lich besteht der Preis für Ben­zin und Die­sel aus meh­re­ren Kom­po­nen­ten:

  • Roh­öl bezie­hungs­wei­se Pro­dukt­kos­ten,
  • Raf­fi­ne­rie- und Groß­han­dels­kos­ten,
  • Trans­port, Lage­rung und Ver­trieb,
  • Kos­ten für gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Bei­mi­schun­gen,
  • Ener­gie­steu­er,
  • CO₂-Beprei­sung,
  • Mehr­wert­steu­er,
  • wei­te­ren klei­ne­ren Abga­ben und Kos­ten­be­stand­tei­len.

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um nennt für Deutsch­land eine Ener­gie­steu­er von 65,45 Cent je Liter Otto­kraft­stoff und 47,04 Cent je Liter Die­sel. Hin­zu kom­men 19 Pro­zent Mehr­wert­steu­er auf den gesam­ten Waren­wert ein­schließ­lich Ener­gie­steu­er.

Der ADAC kommt des­halb zu dem Ergeb­nis, dass Steu­ern und Abga­ben auf Kraft­stof­fe in Deutsch­land häu­fig mehr als die Hälf­te des End­kun­den­prei­ses aus­ma­chen. Zu den wesent­li­chen Bestand­tei­len zäh­len Ener­gie­steu­er, CO₂-Abga­be und Mehr­wert­steu­er.

Der Staat ist damit ein erheb­li­cher Preis­be­stand­teil – aber nicht jeder Preis­trei­ber ist staat­lich

Hier lohnt eine sau­be­re Unter­schei­dung.

Wer sagt, der Staat sei der „größ­te Preis­trei­ber“, kann damit die hohe staat­lich ver­ur­sach­te Belas­tung des End­prei­ses mei­nen. Tat­säch­lich nimmt der Fis­kus über Ener­gie­steu­er und Mehr­wert­steu­er einen erheb­li­chen Anteil des Tank­stel­len­prei­ses ein.

Anders sieht es bei der Fra­ge aus, war­um der Preis inner­halb weni­ger Tage um meh­re­re Cent steigt oder fällt. Hier spie­len inter­na­tio­na­le Roh­öl­prei­se, Wech­sel­kur­se, Raf­fi­ne­rie­ka­pa­zi­tä­ten, Trans­port­kos­ten, Groß­han­dels­prei­se sowie Ange­bot und Nach­fra­ge eine zen­tra­le Rol­le. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um beschreibt Kraft­stoff­prei­se aus­drück­lich als Markt­prei­se.

Die aktu­el­le Situa­ti­on macht die­sen Unter­schied beson­ders deut­lich: Der ADAC nennt den gestie­ge­nen Ölpreis als einen wich­ti­gen Fak­tor für die jüngs­ten Rekord­prei­se.

Die tref­fen­de­re Aus­sa­ge lau­tet des­halb:

Der Staat ist bei Ben­zin und Die­sel ein wesent­li­cher Preis­trei­ber über Steu­ern und Abga­ben – die kurz­fris­ti­gen Preis­schwan­kun­gen ent­ste­hen jedoch vor allem aus dem Zusam­men­spiel von Rohstoff‑, Groß­han­dels- und Markt­prei­sen.

Tan­kra­batt 2.0: Wenn der Staat erst belas­tet und dann ent­las­tet

Genau hier setzt die grund­sätz­li­che Kri­tik an der neu­en Maß­nah­me an.

Der Staat erhöht bezie­hungs­wei­se erhebt auf Kraft­stof­fe ver­schie­de­ne Steu­ern und Abga­ben. In einer Kri­sen­si­tua­ti­on senkt er anschlie­ßend einen Teil davon, um die dar­aus resul­tie­ren­de Belas­tung zu redu­zie­ren.

Das führt zu einer poli­ti­schen und öko­no­mi­schen Para­do­xie: Der Staat tritt gleich­zei­tig als Belas­ten­der und als Ent­las­ten­der auf.

Der Tan­kra­batt ist damit weni­ger eine klas­si­sche Sub­ven­ti­on eines bestimm­ten Pro­dukts als viel­mehr eine zeit­lich befris­te­te Rück­nah­me eines Teils der staat­li­chen Belas­tung.

Befür­wor­ter kön­nen argu­men­tie­ren, dass eine schnel­le Steu­er­sen­kung unmit­tel­bar bei Mil­lio­nen Ver­brau­chern ankom­men kann. Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist genau dar­auf und bezeich­net die Maß­nah­me als schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Ent­las­tung für Bür­ger und Unter­neh­men.

Kri­ti­ker hal­ten dage­gen, dass ein pau­scha­ler Rabatt auch Haus­hal­te ent­las­tet, die finan­zi­ell nicht beson­ders stark betrof­fen sind. Zudem pro­fi­tie­ren die­je­ni­gen abso­lut stär­ker, die mehr Kraft­stoff ver­brau­chen. Genau die­se man­geln­de Ziel­ge­nau­ig­keit wur­de bereits beim vor­he­ri­gen Tan­kra­batt kri­ti­siert.

Was beim ers­ten Tan­kra­batt pas­siert ist

Die Erfah­run­gen aus dem Früh­jahr 2026 sind des­halb beson­ders inter­es­sant.

Damals wur­de die Ener­gie­steu­er eben­falls um rund 14 Cent pro Liter gesenkt. Ein­schließ­lich Mehr­wert­steu­er ent­sprach das einer rech­ne­ri­schen Ent­las­tung von etwa 17 Cent.

Die tat­säch­li­che Wei­ter­ga­be an der Tank­stel­le war zunächst jedoch nicht voll­stän­dig. Eine Unter­su­chung des ifo Insti­tuts kam zu dem Ergeb­nis, dass im Mai durch­schnitt­lich rund 16 Cent bei Super E5, 15 Cent bei E10 und 12 Cent bei Die­sel wei­ter­ge­ge­ben wur­den. Im wei­te­ren Ver­lauf sei der Rabatt voll­stän­dig an den Zapf­säu­len ange­kom­men.

Auch das Bun­des­kar­tell­amt und der ADAC beob­ach­te­ten nach dem Start der ers­ten Steu­er­sen­kung deut­li­che Preis­be­we­gun­gen.

Das zeigt ein grund­sätz­li­ches Pro­blem: Eine staat­li­che Steu­er­sen­kung garan­tiert nicht auto­ma­tisch, dass jeder Cent dau­er­haft beim Ver­brau­cher lan­det.

Die tat­säch­li­che Ent­wick­lung hängt wei­ter­hin vom Markt­ge­sche­hen ab.

Preis­de­ckel ab 2027: Der nächs­te staat­li­che Ein­griff

Noch weit­rei­chen­der ist der zwei­te Teil des aktu­el­len Pakets.

Die Bun­des­re­gie­rung will Gesprä­che mit der Mine­ral­öl­wirt­schaft füh­ren, um spä­tes­tens zum 1. Janu­ar 2027 einen vor­über­ge­hen­den Sprit­preis­de­ckel ein­zu­füh­ren. Als Vor­bil­der wer­den Luxem­burg und Bel­gi­en genannt.

Damit wür­de der Staat nicht mehr nur die steu­er­li­che Belas­tung ver­än­dern, son­dern unmit­tel­bar in die Preis­bil­dung ein­grei­fen.

Der geplan­te Mecha­nis­mus soll sich nach den bis­he­ri­gen Anga­ben unter ande­rem an Ölpreis­ent­wick­lung, Trans­port- und Ver­triebs­kos­ten sowie einer Händ­ler­mar­ge ori­en­tie­ren. Die genaue Aus­ge­stal­tung ist aller­dings noch Gegen­stand wei­te­rer Gesprä­che.

Das ist wirt­schafts­po­li­tisch ein wesent­lich stär­ke­rer Ein­griff als eine befris­te­te Steu­er­sen­kung.

Preis­de­ckel: Schutz vor Preis­sprün­gen oder Ein­griff in den Markt?

Ein staat­li­cher Preis­de­ckel kann grund­sätz­lich ein Instru­ment sein, um Ver­brau­cher vor extre­men Preis­spit­zen zu schüt­zen. Gleich­zei­tig besteht bei admi­nis­trier­ten Prei­sen immer die Fra­ge, wie der Staat einen ange­mes­se­nen Preis bestimmt.

Ist der Deckel zu nied­rig ange­setzt, kann er wirt­schaft­li­che Anrei­ze ver­än­dern. Ist er zu hoch, bleibt sei­ne Wir­kung begrenzt.

Bei Kraft­stof­fen kommt eine wei­te­re Beson­der­heit hin­zu: Deutsch­land ist bei Öl und Mine­ral­öl­pro­duk­ten in erheb­li­chem Umfang von inter­na­tio­na­len Märk­ten abhän­gig. Ein deut­scher Preis­de­ckel kann des­halb nicht ein­fach die inter­na­tio­na­len Roh­stoff­kos­ten abschaf­fen.

Die Bun­des­re­gie­rung selbst nennt Ver­sor­gungs­si­cher­heit als Vor­aus­set­zung für die geplan­te Rege­lung.

Das macht deut­lich, dass die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung nicht allein an der Tank­stel­le liegt.

Wett­be­werb statt dau­er­haf­ter Preis­steue­rung?

Eine ande­re Per­spek­ti­ve setzt stär­ker auf Wett­be­werb und Trans­pa­renz.

Kraft­stoff­prei­se wer­den in Deutsch­land grund­sätz­lich frei am Markt gebil­det. Das bedeu­tet auch: Auto­fah­rer kön­nen durch Preis­ver­gleich und Anbie­ter­wech­sel Druck auf Tank­stel­len aus­üben.

Der ADAC weist dar­auf hin, dass die Preis­un­ter­schie­de zwi­schen Tank­stel­len beträcht­lich sein kön­nen und emp­fiehlt, Prei­se vor dem Tan­ken zu ver­glei­chen.

Die Bun­des­re­gie­rung hat gleich­zei­tig bereits Ände­run­gen am Wett­be­werbs- und Trans­pa­renz­recht vor­ge­nom­men. Seit April 2026 dür­fen Tank­stel­len ihre Prei­se nach der soge­nann­ten 12-Uhr-Regel nur noch ein­mal täg­lich erhö­hen.

Damit ver­sucht der Staat, nicht nur Prei­se direkt zu beein­flus­sen, son­dern auch die Markt­trans­pa­renz zu ver­bes­sern.

Das ist ein ande­rer Ansatz als ein dau­er­haft fest­ge­setz­ter Ver­kaufs­preis.

Was der Tan­kra­batt für Auto­fah­rer im Harz kon­kret bedeu­ten könn­te

Für einen durch­schnitt­li­chen Auto­fah­rer ist die Rech­nung zunächst ein­fach:

17 Cent weni­ger pro Liter × 50 Liter = 8,50 Euro Erspar­nis.

Bei 60 Litern wären es rech­ne­risch 10,20 Euro.

Für Men­schen, die bei­spiels­wei­se täg­lich lan­ge Stre­cken zur Arbeit fah­ren, kann sich die Ent­las­tung über meh­re­re Mona­te sum­mie­ren. Beson­ders pro­fi­tie­ren dürf­te des­halb die Grup­pe der Viel­fah­rer.

Aller­dings gilt auch hier: Die 17 Cent sind eine rech­ne­ri­sche Ent­las­tung, kei­ne Garan­tie dafür, dass jede Tank­stel­le zu jedem Zeit­punkt exakt 17 Cent güns­ti­ger ist. Markt­prei­se kön­nen sich unab­hän­gig davon bewe­gen. Die Erfah­run­gen aus dem ers­ten Tan­kra­batt zei­gen, dass die tat­säch­li­che Ent­wick­lung an der Zapf­säu­le von wei­te­ren Fak­to­ren beein­flusst wird.

Der Harz bekommt eine Atem­pau­se – aber kei­ne Lösung

Für die Regi­on Harz dürf­te der Tan­kra­batt des­halb durch­aus will­kom­men sein. Wer auf das Auto ange­wie­sen ist, bekommt ab Okto­ber vor­aus­sicht­lich etwas finan­zi­el­len Spiel­raum zurück.

Doch die Maß­nah­me ist aus­drück­lich befris­tet.

Ende Dezem­ber läuft die Steu­er­sen­kung aus. Danach könn­te der Kraft­stoff­preis wie­der ent­spre­chend stei­gen, sofern kei­ne ande­re Rege­lung greift. Gleich­zei­tig plant die Bun­des­re­gie­rung für 2027 einen Preis­de­ckel und prüft wei­te­re Instru­men­te.

Damit bleibt die grund­sätz­li­che Fra­ge offen:

Soll der Staat Kraft­stoff­prei­se dau­er­haft poli­tisch steu­ern – oder soll­te er sich dar­auf kon­zen­trie­ren, die steu­er­li­che Belas­tung zu über­prü­fen, Wett­be­werb zu stär­ken und beson­ders betrof­fe­ne Haus­hal­te gezielt zu unter­stüt­zen?

Die aktu­el­le Poli­tik ver­folgt zunächst meh­re­re Wege gleich­zei­tig.

Was lang­fris­tig wich­ti­ger wäre als ein Tan­kra­batt

Ein dau­er­haf­ter Aus­weg aus hohen Kraft­stoff­kos­ten lässt sich nicht allein über einen Rabatt an der Zapf­säu­le schaf­fen.

Wer die staat­li­che Belas­tung von Mobi­li­tät redu­zie­ren will, müss­te grund­sätz­lich über die Höhe und Sys­te­ma­tik von Ener­gie­steu­er, CO₂-Beprei­sung und Mehr­wert­steu­er dis­ku­tie­ren. Gleich­zei­tig bleibt die Fra­ge, wie Deutsch­land mit sei­ner Abhän­gig­keit von inter­na­tio­na­len Roh­stoff­märk­ten umgeht.

Denn selbst eine voll­stän­di­ge Abschaf­fung ein­zel­ner Steu­ern wür­de nicht ver­hin­dern, dass ein stark stei­gen­der Ölpreis den Kraft­stoff ver­teu­ert.

Umge­kehrt kann ein hoher Steu­er­an­teil dazu füh­ren, dass inter­na­tio­na­le Preis­schocks beson­ders deut­lich beim Ver­brau­cher ankom­men.

Eine sach­li­che Debat­te müss­te des­halb bei­de Sei­ten berück­sich­ti­gen: die staat­li­che Belas­tung und die inter­na­tio­na­len Markt­be­din­gun­gen.

17 Cent Ent­las­tung, aber kein Ende der Sprit­preis­pro­ble­me

Der neue Tan­kra­batt bringt ab Okto­ber eine kurz­fris­ti­ge Ent­las­tung. Bund und Län­der wol­len die Ener­gie­steu­er für Ben­zin und Die­sel bis Ende 2026 um 14 Cent sen­ken. Ein­schließ­lich des gerin­ge­ren Mehr­wert­steu­er­an­teils soll die Ent­las­tung bei rund 17 Cent je Liter lie­gen. Das Paket kos­tet rund 2,5 Mil­li­ar­den Euro.

Für Auto­fah­rer im Harz kann das ange­sichts der aktu­ell sehr hohen Kraft­stoff­prei­se eine will­kom­me­ne Atem­pau­se sein.

Eine dau­er­haf­te Lösung ist der Tan­kra­batt jedoch nicht.

Kri­tisch betrach­tet zeigt die Maß­nah­me viel­mehr ein grund­le­gen­des Pro­blem der deut­schen Ener­gie- und Ver­kehrs­po­li­tik: Der Staat belas­tet Kraft­stof­fe über Ener­gie­steu­er, CO₂-Beprei­sung und Mehr­wert­steu­er erheb­lich und redu­ziert in Kri­sen­zei­ten anschlie­ßend einen Teil die­ser Belas­tung wie­der.

Steu­ern und Abga­ben sind damit ein gro­ßer und poli­tisch beein­fluss­ba­rer Bestand­teil des Kraft­stoff­prei­ses. Sie erklä­ren jedoch nicht allein die aktu­el­len Rekord­prei­se. Roh­öl, Raf­fi­ne­rien, Groß­han­del, Wech­sel­kur­se, Trans­port und inter­na­tio­na­le Kri­sen blei­ben eben­falls ent­schei­den­de Fak­to­ren.

Der Tan­kra­batt 2.0 kann des­halb kurz­fris­tig hel­fen. Die wesent­lich grö­ße­re poli­ti­sche Fra­ge lau­tet aber, ob Deutsch­land künf­tig häu­fi­ger mit staat­li­chen Preis­in­ter­ven­tio­nen auf Kri­sen reagie­ren will – oder ob eine grund­le­gen­de Reform der Belas­tung von Ener­gie und Mobi­li­tät lang­fris­tig die trans­pa­ren­te­re und markt­wirt­schaft­li­che­re Lösung wäre.

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