Zehn Fah­rer bei Ver­kehrs­kon­trol­le in Kol­ber­ger Stra­ße wegen Dro­gen- und Alko­hol­kon­sum gestoppt

Bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le an der Kol­ber­ger Stra­ße wur­den am Sonn­tag zwi­schen 7.30 und 13.30 Uhr ins­ge­samt zehn Fahr­zeug­füh­rer auf­grund von Alko­hol- oder Dro­gen­kon­sum aus dem Ver­kehr gezo­gen. Die Poli­zei berich­te­te, dass zwei der ange­hal­te­nen Fah­rer alko­ho­li­siert waren, wäh­rend sechs wei­te­re Fah­rer und eine Fah­re­rin unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln stan­den. Ein wei­te­rer Fall betraf einen Fah­rer, der sowohl Alko­hol als auch Betäu­bungs­mit­tel kon­su­miert hat­te.

Alle betrof­fe­nen Per­so­nen muss­ten sich einer Blut­ent­nah­me unter­zie­hen; ein Füh­rer­schein wur­de von den Behör­den ein­ge­zo­gen. Die Fah­re­rin­nen und Fah­rer stamm­ten aus den Bun­des­län­dern Nie­der­sach­sen, Nord­rhein-West­fa­len und Sach­sen-Anhalt. Hät­te die Poli­zei ihre Fahr­un­tüch­tig­keit nicht fest­ge­stellt, hät­ten eini­ge von ihnen mög­li­cher­wei­se noch meh­re­re Stun­den am Steu­er ihres Fahr­zeugs ver­bracht.

Drei der Betrof­fe­nen sehen sich nun mit einem Straf­ver­fah­ren kon­fron­tiert. Bei den übri­gen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird der Grad der Beein­flus­sung in Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren geprüft. In allen Fäl­len wur­de den Fah­rern die Wei­ter­fahrt unter­sagt, bis sie nüch­tern waren. Zusätz­lich wur­den von den Ein­satz­kräf­ten 37 wei­te­re Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten geahn­det.

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