Goslar (red). Nach dem 30. September 2024 müssen Fahrzeuge mit einer ukrainischen Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, beim jeweils zuständigen Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Für die Zulassung ist in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Goslar eine Terminbuchung für die „Zulassung Importfahrzeug aus nicht EWG-/EU-Land“ erforderlich.
Für Neuankömmlinge besteht zunächst weiterhin keine Zulassungspflicht. Für diese gilt weiterhin, dass zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und den Ländern verabredete Zulassungsverfahren, das der besonderen Situation ukrainischer Flüchtlinge Rechnung trägt. Demnach sind Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung bis zu einem Jahr nach Grenzübertritt als im internationalen Verkehr befindlich anzusehen und diesen damit unter Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens die vorübergehende Teilnahme am bundesdeutschen Straßenverkehr zu ermöglichen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Landkreises Goslar (www.landkreis-goslar.de) unter der Rubrik „Ukraine-Vertriebene – Aktuelle Informationen“. Die Rubrik ist direkt auf der Startseite zu finden.