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Poli­zei warnt nach Betrugs­fall in Hal­ber­stadt vor Gewinn­ma­sche

Ein 90-jäh­ri­ger Mann aus Hal­ber­stadt ist offen­bar Opfer einer Betrugs­ma­sche gewor­den. Er erstat­te­te am Mitt­woch, 17. Juni 2026, im Poli­zei­re­vier Harz Anzei­ge. Der ent­stan­de­ne Ver­mö­gens­scha­den liegt nach Poli­zei­an­ga­ben im unte­ren sechs­stel­li­gen Bereich.

Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen erhielt der Seni­or zwi­schen dem 3. und 16. Juni meh­re­re Anru­fe von zwei bis­lang unbe­kann­ten Män­nern. Die­se spra­chen akzent­frei Deutsch und behaup­te­ten, dem 90-Jäh­ri­gen gehö­re ein Kon­to mit einer gro­ßen Sum­me Geld.

Um auf die­ses angeb­li­che Gut­ha­ben zugrei­fen zu kön­nen, soll­te der Mann vor­ab Geld an ver­schie­de­ne Ban­ken über­wei­sen. Nach­dem er meh­re­re Über­wei­sun­gen getä­tigt hat­te und anschlie­ßend nichts mehr von den Anru­fern hör­te, erkann­te er den Betrug.

Poli­zei warnt vor fal­schen Gewinn­ver­spre­chen

Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass sol­che Betrugs­ma­schen regel­mä­ßig vor­kom­men. Dabei ver­spre­chen Täter hohe Gewin­ne oder angeb­li­che Gut­ha­ben, ver­lan­gen aber vor der Aus­zah­lung eine Gegen­leis­tung. Opfer sol­len etwa Gebüh­ren zah­len, Geld über­wei­sen oder kos­ten­pflich­ti­ge Tele­fon­num­mern anru­fen.

Die vor­ge­täusch­ten Geschich­ten ändern sich immer wie­der. Häu­fig geben sich die Täter als Rechts­an­wäl­te, Poli­zis­ten oder ande­re ver­meint­lich seriö­se Per­so­nen aus. Zudem kön­nen sie Ruf­num­mern vor­täu­schen, um Ver­trau­en zu erwe­cken. Beson­ders häu­fig gera­ten älte­re Men­schen ins Visier.

Kei­ne Zah­lun­gen für angeb­li­che Gewin­ne

Die Poli­zei rät, bei uner­war­te­ten Gewinn­ver­spre­chen grund­sätz­lich miss­trau­isch zu sein. Wer nicht an einer Lot­te­rie teil­ge­nom­men hat, kann auch kei­nen Gewinn erwar­ten. Für die Aus­zah­lung eines ver­meint­li­chen Gewinns soll­ten kei­ne Gebüh­ren gezahlt und kei­ne per­sön­li­chen Daten wie Kon­to­ver­bin­dun­gen, Kre­dit­kar­ten­num­mern oder Adres­sen wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

Unbe­rech­tig­te Geld­for­de­run­gen soll­ten zurück­ge­wie­sen wer­den. Kon­to­aus­zü­ge und Tele­fon­rech­nun­gen soll­ten regel­mä­ßig kon­trol­liert wer­den, damit auf­fäl­li­ge Abbu­chun­gen schnell erkannt und gege­be­nen­falls über die Bank rück­gän­gig gemacht wer­den kön­nen.

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