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19-Jäh­ri­ger aus Schwa­ne­beck zeigt Betrug durch Fake­shop an

Ein 19-jäh­ri­ger Mann hat am Diens­tag, 19. Mai 2026, im Poli­zei­re­vier Harz Anzei­ge wegen Betrugs erstat­tet. Er hat­te am 10. Mai in einem Online­shop zwei neue E‑Bikes für ins­ge­samt 600 Euro bestellt und über einen Online-Zah­lungs­dienst­leis­ter bezahlt.

Nach der Zah­lung erhielt der Käu­fer weder einen Kauf­ver­trag noch eine Zah­lungs­be­stä­ti­gung. Als er die Fir­ma über die auf der Inter­net­sei­te ange­ge­be­ne Tele­fon­num­mer errei­chen woll­te, stell­te sich her­aus, dass die Num­mer nicht ver­ge­ben ist. Bei einer anschlie­ßen­den Recher­che fand der Mann Hin­wei­se, dass auf meh­re­ren Inter­net­sei­ten bereits vor dem Händ­ler wegen Betrugs gewarnt wird.

Poli­zei rät zur Prü­fung vor dem Kauf

Die Poli­zei emp­fiehlt, Anbie­ter vor einem Kauf sorg­fäl­tig zu prü­fen. Dazu gehört eine Gegen­kon­trol­le über Such­ma­schi­nen. Auch der Ver­brau­cher­schutz bie­tet einen Fake­shop-Fin­der an, der Hin­wei­se dar­auf geben kann, ob von einem Ein­kauf bei einem bestimm­ten Anbie­ter abge­ra­ten wird.

Fake­shops sind ver­meint­li­che Online-Ver­kaufs­sei­ten, die in betrü­ge­ri­scher Absicht betrie­ben wer­den. Sie wer­ben häu­fig mit auf­fal­lend nied­ri­gen Prei­sen. Oft wird per Vor­kas­se bezahlt, die bestell­te Ware wird jedoch nicht gelie­fert. Man­che Sei­ten wir­ken dabei pro­fes­sio­nell und seri­ös.

Warn­si­gna­le kön­nen ein unvoll­stän­di­ges oder fal­sches Impres­sum, nur ein­ge­schränk­te Zah­lungs­ar­ten wie Vor­kas­se sowie auf­fäl­li­ge Recht­schreib­feh­ler sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen bie­tet die Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on unter polizei-beratung.de.

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