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Wett­be­werbs­ver­stoß: Land­ge­richt Bre­men stoppt Mil­ka-Mogel­pa­ckung

Der Milka-Hersteller Mondelez International hat vor Gericht eine Niederlage erlitten
Der Milka-Hersteller Mondelez International hat vor Gericht eine Niederlage erlitten

Weni­ger Inhalt zum höhe­ren Preis: Das Land­ge­richt Bre­men hat heu­te dar­über ent­schie­den, ob die neu­en Mil­ka-Tafeln Ver­brau­cher beim Kauf irre­füh­ren. Vie­le Tafeln ent­hal­ten inzwi­schen nur noch 90 statt zuvor 100 Gramm – die Ver­pa­ckung wur­de jedoch kaum ver­än­dert. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Ham­burg hat­te dies kri­ti­siert und Kla­ge gegen den Her­stel­ler ein­ge­reicht. Dar­über berich­tet die Deut­sche Pres­se­agen­tur (dpa).

Mit dem Urteil hat das Gericht der Pro­dukt­stra­te­gie des Mil­ka-Her­stel­lers Mond­e­lez Inter­na­tio­nal einen kla­ren Dämp­fer ver­passt und Ver­brau­cher­rech­te gestärkt.

Bereits bei der münd­li­chen Ver­hand­lung vor drei Wochen deu­te­te das Gericht an, dass eine Täu­schung der Kun­den mög­lich sei. Der Vor­sit­zen­de Rich­ter sprach von einer „rela­ti­ven Mogel­pa­ckung“ und erklär­te, Ver­brau­cher wür­den kaum einen Unter­schied erken­nen. Das end­gül­ti­ge Urteil soll heu­te ver­kün­det wer­den.

Bre­mer Gericht sieht Ver­brau­cher benach­tei­ligt

Das Gericht in Bre­men stell­te fest, dass Ver­brau­cher durch die Auf­ma­chung der Ver­pa­ckung poten­zi­ell irre­ge­führt wer­den könn­ten. Beson­ders pro­ble­ma­tisch sei, wenn die Ver­pa­ckung nahe­zu unver­än­dert bleibt, obwohl deut­lich weni­ger Pro­dukt ent­hal­ten ist.

Ver­brau­cher­schüt­zer begrüß­ten die Ent­schei­dung, weil sie ein wich­ti­ges Signal gegen intrans­pa­ren­te Preis­ge­stal­tung sen­de.

Das Urteil könn­te nun Fol­gen für wei­te­re Her­stel­ler haben, die ähn­li­che Stra­te­gien anwen­den.

Kri­tik an klei­ne­rem Inhalt und höhe­rem Preis

Nach Ansicht der Ver­brau­cher­zen­tra­le wer­den Käu­fer durch die neue Gestal­tung in die Irre geführt. Sie wirft dem Unter­neh­men unlau­te­ren Wett­be­werb vor. Die Scho­ko­la­den­ta­fel sei ledig­lich einen Mil­li­me­ter dün­ner gewor­den, wäh­rend Ver­pa­ckungs­de­sign und Grö­ße nahe­zu unver­än­dert geblie­ben sei­en. Gleich­zei­tig stieg der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro. Dadurch erhöh­te sich der Grund­preis um rund 48 Pro­zent.

Der Her­stel­ler Mond­e­lez weist die Vor­wür­fe zurück. Das Unter­neh­men betont, dass die neue Gramm­an­ga­be deut­lich auf Vor­der- und Rück­sei­te der Ver­pa­ckung ange­ge­ben sei. Ver­brau­cher könn­ten sich somit bereits im Regal über das geän­der­te Gewicht infor­mie­ren.

Vie­le Beschwer­den von Ver­brau­chern

Laut Gericht mel­de­ten sich zahl­rei­che Kun­den bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le, weil sie die Ver­än­de­rung der Mil­ka-Tafeln nicht aus­rei­chend erken­nen konn­ten. Vor allem Form, Grö­ße und die typi­sche lila­far­be­ne Ver­pa­ckung sei­en nahe­zu gleich geblie­ben, obwohl die Füll­men­ge redu­ziert wur­de.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le sieht dar­in kein Ein­zel­pro­blem. Das Phä­no­men, bei dem Pro­duk­te bei glei­chem oder höhe­rem Preis weni­ger Inhalt bie­ten, wird als „Shrink­fla­ti­on“ bezeich­net – abge­lei­tet vom eng­li­schen Wort „shrink“ für „schrump­fen“. Beson­ders häu­fig betrof­fen sei­en Mar­ken­pro­duk­te und Süß­wa­ren. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Ham­burg führt inzwi­schen eine Lis­te mit mehr als 1.000 mut­maß­li­chen Mogel­pa­ckun­gen.

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