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Preis­explo­si­on bei Flug­ti­ckets: Kero­sin reicht noch für 6 Wochen — das müs­sen Urlau­ber jetzt wis­sen

Europa hat nur noch für etwa 6 Wochen Kerosin - das teilte die Internationale Energieagentur mit
Europa hat nur noch für etwa 6 Wochen Kerosin - das teilte die Internationale Energieagentur mit

Nach Ein­schät­zung des Chefs der Inter­na­tio­na­len Ener­gie­agen­tur (IEA), Fatih Birol, könn­ten Euro­pas Kero­sin­re­ser­ven nur noch für etwa sechs Wochen aus­rei­chen. Dar­über berich­tet u.a. der FOCUS. Gleich­zei­tig zie­hen die Prei­se an, und Flug­ge­sell­schaf­ten begin­nen bereits, auf die ange­spann­te Situa­ti­on zu reagie­ren. Damit wächst die Sor­ge vor mög­li­chen Eng­päs­sen in der Haupt­rei­se­zeit. Für vie­le stellt sich daher die Fra­ge: Wel­che Fol­gen hat das für Flü­ge und Ticket­prei­se?

Die Situa­ti­on auf dem euro­päi­schen Markt für Flug­treib­stoff ver­schärft sich zuneh­mend. Ers­te Kon­se­quen­zen sind bereits sicht­bar: Air­lines redu­zie­ren ihre Flug­an­ge­bo­te, legen Ver­bin­dun­gen zusam­men und pas­sen ihre Prei­se nach oben an. Intern prü­fen vie­le Unter­neh­men zudem, ihre Kapa­zi­tä­ten wei­ter zu ver­rin­gern. Soll­te die Nach­fra­ge hoch blei­ben, wäh­rend das Ange­bot sinkt, könn­te sich die­se Ent­wick­lung wei­ter zuspit­zen.

Flug­zeug-Sprit geht zur Nei­ge: Ers­te Fol­gen für Air­lines und Flug­an­ge­bot

Für Rei­sen­de ist vor allem ent­schei­dend, ob gebuch­te Flü­ge teu­rer wer­den kön­nen. Bei Ein­zel­bu­chun­gen gilt grund­sätz­lich: Der ver­ein­bar­te Preis ist bin­dend. Nach­träg­li­che Erhö­hun­gen sind meist nicht erlaubt. Aus­nah­men bestehen aller­dings dann, wenn ent­spre­chen­de Klau­seln in den Beför­de­rungs­be­din­gun­gen der Air­line ver­an­kert sind. Aller­dings wur­den sol­che Rege­lun­gen in der Ver­gan­gen­heit von Gerich­ten häu­fig für unwirk­sam erklärt, wenn sie nicht aus­rei­chend klar for­mu­liert waren.

Fehlt eine sol­che Klau­sel und wird der Preis den­noch erhöht, kön­nen Pas­sa­gie­re den Ver­trag wider­ru­fen sowie eine Rück­erstat­tung und gege­be­nen­falls Scha­dens­er­satz ver­lan­gen. In sol­chen Fäl­len emp­fiehlt es sich, die Air­line schrift­lich zu kon­tak­tie­ren, der Preis­an­pas­sung zu wider­spre­chen und auf die ursprüng­li­che Ver­ein­ba­rung zu bestehen.

Beson­der­hei­ten bei Pau­schal­rei­sen: Dür­fen Ticket­prei­se nach­träg­lich stei­gen?

Anders sieht es bei Pau­schal­rei­sen aus, bei denen Flug und Unter­kunft gemein­sam gebucht wer­den. Hier grei­fen spe­zi­el­le gesetz­li­che Rege­lun­gen. Stei­gen­de Kos­ten – etwa für Treib­stoff, Steu­ern oder Wech­sel­kur­se – kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zu Preis­er­hö­hun­gen füh­ren. Vor­aus­set­zung ist jedoch auch hier, dass ent­spre­chen­de Anpas­sungs­klau­seln ver­trag­lich fest­ge­legt wur­den. Zudem sind sol­che Klau­seln oft recht­lich angreif­bar, ins­be­son­de­re wenn die Kos­ten­stei­ge­run­gen bereits bei Buchung abseh­bar waren.

Zuläs­si­ge Grün­de für Preis­an­pas­sun­gen sind unter ande­rem gestie­ge­ne Steu­ern und Gebüh­ren, höhe­re Ener­gie- oder Treib­stoff­kos­ten sowie Wech­sel­kurs­schwan­kun­gen. Aller­dings dür­fen die Prei­se nur um maxi­mal acht Pro­zent stei­gen und nur bis spä­tes­tens 20 Tage vor Rei­se­be­ginn ange­passt wer­den. Liegt die Erhö­hung dar­über, haben Kun­den das Recht, kos­ten­frei vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten.

Wird eine Frist zur Zustim­mung gesetzt und die­se ver­streicht ohne Reak­ti­on, gilt die Preis­er­hö­hung als akzep­tiert. Daher ist es wich­tig, recht­zei­tig zu han­deln, wenn man den neu­en Preis nicht akzep­tie­ren möch­te.

Flug­aus­fäl­le als wei­te­res Risi­ko — Rech­te der Ver­brau­cher im Über­blick

Grund­sätz­lich haben Ver­brau­cher meh­re­re Mög­lich­kei­ten: Nach Ablauf einer Frist kann eine Nach­for­de­rung zurück­ge­wie­sen wer­den, erzwun­ge­ne Auf­prei­se soll­ten nur unter Vor­be­halt gezahlt wer­den, und bei Erhö­hun­gen von mehr als acht Pro­zent ist ein kos­ten­lo­ser Rück­tritt mög­lich. Umge­kehrt kön­nen Kun­den auch eine Preis­sen­kung ver­lan­gen, wenn sich rele­van­te Kos­ten­fak­to­ren nach der Buchung ver­rin­gern.

Ein wei­te­res Risi­ko besteht in mög­li­chen Flug­aus­fäl­len. Soll­ten Air­lines auf­grund von Treib­stoff­knapp­heit Flü­ge strei­chen oder zusam­men­le­gen, grei­fen EU-wei­te Rege­lun­gen. Betrof­fe­ne Pas­sa­gie­re haben Anspruch auf eine alter­na­ti­ve Beför­de­rung oder die voll­stän­di­ge Erstat­tung des Ticket­prei­ses. Zusätz­li­che Kos­ten für einen gleich­wer­ti­gen Ersatz­flug dür­fen dabei nicht ent­ste­hen.

Iran-Kon­flikt und Lie­fer­ket­ten­pro­ble­me sor­gen für Preis­an­stieg

Die ange­spann­te Lage hat ihren Ursprung vor allem in gestör­ten inter­na­tio­na­len Lie­fer­ket­ten. Ein gro­ßer Teil des euro­päi­schen Kero­sins wird über glo­ba­le Han­dels­rou­ten trans­por­tiert, die der­zeit unter Druck ste­hen. Beson­ders kri­tisch ist die Situa­ti­on rund um die Stra­ße von Hor­mus, eine der wich­tigs­ten Ener­gie­tran­sit­rou­ten welt­weit.

Soll­ten dort Lie­fe­run­gen aus­fal­len, hät­te das spür­ba­re Fol­gen: Treib­stoff wäre wei­ter­hin ver­füg­bar, jedoch in gerin­ge­ren Men­gen, zu höhe­ren Prei­sen und mit unre­gel­mä­ßi­ger Ver­sor­gung. Für Rei­sen­de bedeu­tet das eine anhal­ten­de Unsi­cher­heit – sowohl hin­sicht­lich der Durch­füh­rung geplan­ter Flü­ge als auch im Hin­blick auf mög­li­che Ange­bots­kür­zun­gen. Die Bran­che steht damit vor einer Situa­ti­on, die an die Coro­na-Zeit erin­nert – mit dem Unter­schied, dass dies­mal nicht die Nach­fra­ge fehlt, son­dern mög­li­cher­wei­se der Treib­stoff.

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