Die Stadt Osterode am Harz besetzt das Ehrenamt der Behindertenbeauftragten oder des Behindertenbeauftragten neu. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die sich im Stadtgebiet für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Die Amtszeit ist zunächst bis Oktober 2027 vorgesehen.
Die oder der Beauftragte dient als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Zum Aufgabenbereich gehören Beratung, Unterstützung und Vermittlung, etwa bei der Orientierung im Hilfesystem oder bei individuellen Anliegen. Außerdem bringt die oder der Behindertenbeauftragte die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in die kommunale Politik ein und wirkt als beratendes Mitglied in den Fachausschüssen mit. Ziel ist es, Teilhabe und Barrierefreiheit vor Ort zu stärken.
Bewerben können sich Menschen mit eigener Behinderung, Angehörige von Menschen mit Behinderungen sowie Personen, die beruflich im sozialen Bereich mit entsprechendem Bezug tätig sind. Voraussetzung ist ein Nachweis, etwa durch einen Schwerbehindertenausweis, ein ärztliches Attest, einen Bescheid des Versorgungsamtes oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Entscheidend sei ein hohes persönliches Engagement für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe.
Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 30. April 2026 schriftlich an die Stadt Osterode am Harz oder per E‑Mail an spormann.j@osterode.de senden. Für Fragen und Unterstützung im Bewerbungsprozess steht Herr Spormann telefonisch zur Verfügung. Der Rat der Stadt hofft auf Bewerbungen von Menschen, die sich mit Überzeugung für eine inklusive Stadtgesellschaft einsetzen möchten.
Hintergrund
Bereits im November 2023 wurde ein gemeinsamer Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Osterode am Harz und der Gemeinde Bad Grund gegründet. Das Gremium arbeitet gemeindeübergreifend und bündelt die Interessenvertretung vor Ort. Die Behindertenbeauftragten beider Kommunen sind Teil dieses Beirats.




























