Am frühen Morgen des 08. April 2026 führte die Funkstreife des Polizeikommissariats Seesen in Mechtshausen eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch. Dabei wurde bei einem 24-jährigen Autofahrer aus Seesen Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein daraufhin durchgeführter mobiler Alkoholtest bestätigte den Verdacht. Im Zuge der Kontrolle ergab sich zudem, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, die er nach eigenen Angaben zu Hause vergessen hatte. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, und sowohl ein Ordnungswidrigkeitsverfahren als auch ein Strafverfahren eingeleitet.



























