Im Landkreis Harz wird die Stallpflicht für Geflügel mit kleineren Beständen ab April gelockert. Halterinnen und Halter dürfen Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse wieder im Freien halten, sofern insgesamt nicht mehr als 50 Tiere auf dem Betrieb gehalten werden.
Regeln für Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben
Unverändert bleibt das Verbot von Ausstellungen, Märkten und sonstigen Veranstaltungen mit Geflügel jeglicher Art bestehen. Eine Ausnahme gilt für Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Tauben präsentiert werden. Diese sind nach der neuen Allgemeinverfügung, die zum 1. April in Kraft tritt, wieder zulässig.
Lage weiter angespannt – Virusnachweise im Harz
Trotz der Lockerung stuft das Veterinäramt des Landkreises Harz die Lage weiterhin als angespannt ein. Hintergrund sind aktuelle Nachweise des Geflügelpestvirus bei Wildvögeln: So wurde eine infizierte Graugans am 19. März 2026 in Dingelstedt und eine Saatgans am 22. März 2026 in Schlanstedt gefunden.
Das Friedrich-Löffler-Institut berichtet in seiner Risikobewertung vom 6. März 2026 von einer erneuten Zunahme der Fallzahlen bei Wildvögeln im Februar. Es empfiehlt, den Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und einer weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zur obersten Priorität zu machen. Dazu gehören konsequent umgesetzte Biosicherheitsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen. In Regionen mit gehäuften Funden infizierter Wildvögel wird eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung von Geflügel empfohlen. Zudem sollten dort Hunde angeleint und der Freilauf von Katzen reduziert werden.
Kontakt zum Veterinäramt bei kranken oder toten Vögeln
Wer kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel findet, wird gebeten, sich zu den Sprechzeiten an das Veterinäramt des Landkreises Harz zu wenden. Das Amt ist telefonisch unter 03941 5970–4489 und per E‑Mail an tierseuche@kreis-hz.de erreichbar.




























