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Poli­zei lei­tet Straf­ver­fah­ren nach ille­ga­lem Auto­rennen bei See­sen ein

Am spä­ten Abend des 31. März 2026 lei­te­ten Poli­zei­be­am­te ein Straf­ver­fah­ren wegen eines ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens ein. Dies erfolg­te, nach­dem sie auf der B248 von See­sen in Rich­tung B82 unter­wegs waren und ihnen ein PKW mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit ent­ge­gen­kam. Die Poli­zis­ten dreh­ten umge­hend ihren Strei­fen­wa­gen und ver­such­ten, das Fahr­zeug zu errei­chen. Trotz vol­ler Aus­nut­zung der Höchst­ge­schwin­dig­keit ihres Dienst­wa­gens gelang es ihnen jedoch nicht, den flüch­ten­den PKW ein­zu­ho­len.

Die Beam­ten hat­ten zuvor das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs notiert und such­ten dar­auf­hin die Adres­se des Fahr­zeug­hal­ters im Stadt­ge­biet von See­sen auf. Vor Ort tra­fen sie nicht nur auf den betref­fen­den VW Golf, son­dern auch auf den 19-jäh­ri­gen Fah­rer des Wagens. Bei der Kon­trol­le und der dar­auf fol­gen­den Ein­lei­tung eines Straf­ver­fah­rens zeig­te sich der jun­ge Mann unko­ope­ra­tiv. Die zustän­di­ge Fahr­erlaub­nis­be­hör­de wur­de über den Vor­fall infor­miert.

Glück­li­cher­wei­se führ­te die rück­sichts­lo­se Fahrt des 19-Jäh­ri­gen zu kei­nen Gefähr­dun­gen unbe­tei­lig­ter Drit­ter.

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