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SPD bean­tragt drei­mo­na­ti­ges Dienst­ge­schäfts­ver­bot für Göt­tin­ger Land­rat

Die SPD-Kreis­tags­frak­ti­on Göt­tin­gen will Land­rat Mar­cel Rie­thig vor­über­ge­hend die Füh­rung der Dienst­ge­schäf­te unter­sa­gen. Einen ent­spre­chen­den Antrag will die Frak­ti­on in der nächs­ten Sit­zung des Kreis­ta­ges am 17. März zur Abstim­mung stel­len.

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dr. Thors­ten Hein­ze begrün­de­te den Vor­stoß mit der aktu­ell ange­spann­ten Situa­ti­on inner­halb der Kreis­ver­wal­tung. Ziel sei es, die Arbeits­fä­hig­keit der Ver­wal­tung für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu sichern.

Arbeits­fä­hig­keit der Ver­wal­tung sichern

Nach Ansicht der SPD-Frak­ti­on ist ein regu­lä­rer Ver­wal­tungs­be­trieb der­zeit kaum mög­lich. Hin­ter­grund sei­en zahl­rei­che Vor­wür­fe aus der Ver­wal­tungs­spit­ze gegen den Land­rat, die die objek­ti­ve Auf­ga­ben­er­fül­lung beein­träch­tig­ten.

Der Kreis­tag sei als obers­te Dienst­be­hör­de des Land­rats ver­pflich­tet zu han­deln, um sowohl sei­ner Für­sor­ge­pflicht gegen­über dem Land­rat als auch gegen­über den Beschäf­tig­ten der Ver­wal­tung gerecht zu wer­den. Mit dem vor­ge­schla­ge­nen Schritt sol­le Rie­thig aus der aktu­el­len Situa­ti­on her­aus­ge­nom­men wer­den. Eine inhalt­li­che Bewer­tung der Vor­wür­fe sei damit nicht ver­bun­den.

Recht­li­che Grund­la­ge im Beam­ten­sta­tus­ge­setz

Als recht­li­che Grund­la­ge nennt die SPD-Frak­ti­on das Beam­ten­sta­tus­ge­setz. In Para­graf 39 ist vor­ge­se­hen, dass Beam­tin­nen und Beam­ten aus zwin­gen­den dienst­li­chen Grün­den vor­über­ge­hend die Füh­rung der Dienst­ge­schäf­te unter­sagt wer­den kann.

Nach Ein­schät­zung der SPD-Frak­ti­on lie­gen sol­che Grün­de in der der­zei­ti­gen Lage vor. Hein­ze rief die demo­kra­ti­schen Frak­tio­nen im Kreis­tag dazu auf, den Antrag gemein­sam zu unter­stüt­zen, um ein Zei­chen für die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Ver­wal­tung zu set­zen.

Klä­rung der Ver­wal­tungs­lei­tung ange­strebt

Zusätz­lich bit­tet die SPD-Frak­ti­on die Kom­mu­nal­auf­sicht um Prü­fung, ob im Fal­le eines sol­chen Ver­bots eine unab­hän­gi­ge Per­son vor­über­ge­hend mit der Lei­tung der Ver­wal­tung betraut wer­den kann.

Nach Ein­schät­zung der SPD erschei­ne es ange­sichts der aktu­el­len Situa­ti­on schwie­rig, die übli­che Stell­ver­tre­tung durch die Ers­te Kreis­rä­tin zu nut­zen. Daher soll­ten auch alter­na­ti­ve, objek­ti­ve Lösun­gen geprüft wer­den.

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