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Schutz­maß­nah­men gegen Geflü­gel­pest im Land­kreis Gos­lar enden am 10. März

Die wegen der Geflü­gel­pest ver­häng­te Auf­stal­lungs­pflicht im Land­kreis Gos­lar wird auf­ge­ho­ben. Wie die Kreis­ver­wal­tung mit­teilt, tritt die Auf­he­bung der ent­spre­chen­den All­ge­mein­ver­fü­gung am Diens­tag, 10. März, in Kraft.

Die Maß­nah­me war Ende Janu­ar ange­ord­net wor­den, nach­dem Geflü­gel­pest­fäl­le fest­ge­stellt wor­den waren. Seit dem 30. Janu­ar muss­ten Hal­te­rin­nen und Hal­ter ihr Geflü­gel in geschlos­se­nen Stäl­len oder unter einer über­dach­ten Vor­rich­tung hal­ten, um einen Kon­takt mit Wild­vö­geln zu ver­hin­dern.

Mit dem Aus­lau­fen der Ver­fü­gung gel­ten die beson­de­ren Schutz­maß­nah­men in der zuvor fest­ge­leg­ten Über­wa­chungs­zo­ne nicht län­ger. Geflü­gel kann damit wie­der im Frei­en gehal­ten wer­den, ohne dass eine Über­da­chung oder Stall­pflicht vor­ge­schrie­ben ist.

Auf­he­bung nach Ver­öf­fent­li­chung im Amts­blatt

Die Auf­he­bung der tier­seu­chen­recht­li­chen All­ge­mein­ver­fü­gung wur­de im digi­ta­len Amts­blatt des Land­krei­ses Gos­lar ver­öf­fent­licht. Mit dem Inkraft­tre­ten der Ent­schei­dung endet die bis­lang gel­ten­de Auf­stal­lungs­pflicht offi­zi­ell.

Der Land­kreis hat­te die Maß­nah­me zuvor als Vor­sor­ge­schutz gegen eine wei­te­re Aus­brei­tung der Geflü­gel­pest erlas­sen. Die Stall­pflicht soll­te ver­hin­dern, dass Haus­ge­flü­gel mit mög­li­cher­wei­se infi­zier­ten Wild­vö­geln in Kon­takt kommt.

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