Die wegen der Geflügelpest verhängte Aufstallungspflicht im Landkreis Goslar wird aufgehoben. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, tritt die Aufhebung der entsprechenden Allgemeinverfügung am Dienstag, 10. März, in Kraft.
Die Maßnahme war Ende Januar angeordnet worden, nachdem Geflügelpestfälle festgestellt worden waren. Seit dem 30. Januar mussten Halterinnen und Halter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer überdachten Vorrichtung halten, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.
Mit dem Auslaufen der Verfügung gelten die besonderen Schutzmaßnahmen in der zuvor festgelegten Überwachungszone nicht länger. Geflügel kann damit wieder im Freien gehalten werden, ohne dass eine Überdachung oder Stallpflicht vorgeschrieben ist.
Aufhebung nach Veröffentlichung im Amtsblatt
Die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung wurde im digitalen Amtsblatt des Landkreises Goslar veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten der Entscheidung endet die bislang geltende Aufstallungspflicht offiziell.
Der Landkreis hatte die Maßnahme zuvor als Vorsorgeschutz gegen eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest erlassen. Die Stallpflicht sollte verhindern, dass Hausgeflügel mit möglicherweise infizierten Wildvögeln in Kontakt kommt.



























