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Poli­zei­kon­trol­len decken zahl­rei­che Ver­stö­ße im Land­kreis auf: Von feh­len­dem Ver­si­che­rungs­schutz bis zum Voll­zug eines Haft­be­fehls

Bei einer umfas­sen­den Ver­kehrs­si­cher­heits­kon­trol­le am Mon­tag hat die Poli­zei im gesam­ten Land­kreis zahl­rei­che Ver­stö­ße auf­ge­deckt. Inner­halb von vier­ein­halb Stun­den, zwi­schen 10:00 und 14:30 Uhr, iden­ti­fi­zier­ten die Beam­ten ins­ge­samt mehr als 20 Ver­stö­ße gegen Ver­kehrs- und Sicher­heits­vor­schrif­ten.

Ver­stö­ße gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz

Bei den Kon­trol­len kamen 14 Straf­ta­ten nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ans Licht. Den betref­fen­den Fahr­zeug­füh­rern wur­de auf­grund des feh­len­den Ver­si­che­rungs­schut­zes die Wei­ter­fahrt unter­sagt.

Wei­te­re fest­ge­stell­te Ver­stö­ße

Neben den Ver­si­che­rungs­ver­ge­hen wur­den wei­te­re schwer­wie­gen­de Ver­stö­ße fest­ge­stellt. Ein Fahr­zeug­füh­rer war ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis unter­wegs, wäh­rend zwei wei­te­re unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel fuh­ren. Ver­schie­de­ne Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten wur­den eben­falls geahn­det.

Voll­stre­ckung eines Haft­be­fehls

Im Rah­men der Maß­nah­men konn­ten die Ein­satz­kräf­te auch einen bestehen­den Haft­be­fehl voll­stre­cken. Ein Fahr­zeug­füh­rer wur­de im Zuge der Kon­trol­len fest­ge­nom­men.

Die­se Aktio­nen sind Teil der fort­lau­fen­den Bemü­hun­gen der Poli­zei, die Ver­kehrs­si­cher­heit zu erhö­hen und die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zu gewähr­leis­ten.

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