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Voll­sper­rung für Aus­bau der Orts­durch­fahrt in Huy-Nein­stedt

Nach der Win­ter­pau­se wird der grund­haf­te Aus­bau der Orts­durch­fahrt in Huy-Nein­stedt fort­ge­setzt. Ab dem 2. März nimmt die beauf­trag­te Bau­fir­ma die Arbei­ten im zwei­ten Bau­ab­schnitt wie­der auf. Betrof­fen ist der Bereich zwi­schen dem Orts­ein­gang aus Rich­tung Athen­stedt bis ein­schließ­lich Markt/Piepenpal, zunächst in den Neben­an­la­gen.

Ab dem 3. März wird im zwei­ten Bau­ab­schnitt unter Voll­sper­rung gear­bei­tet. Damit geht das Bau­pro­jekt in eine ent­schei­den­de Pha­se, in der wei­te­re Schrit­te zur umfas­sen­den Erneue­rung der Orts­durch­fahrt umge­setzt wer­den.

Ver­kehrs­füh­rung wäh­rend der Bau­pha­se

Der ers­te Bau­ab­schnitt bleibt aus Rich­tung Baders­le­ben, Ander­beck und Wil­helms­hall für Anlie­ger wei­ter­hin bis zum Beginn des zwei­ten Bau­ab­schnitts befahr­bar. An der Kreu­zung der K 1312 mit der L 84 wird die Fahr­bahn halb­sei­tig gesperrt. Anwoh­ner kön­nen bis zum Bereich See­born fah­ren. Von dort bis zum Orts­aus­gang in Rich­tung Athen­stedt gilt eine Voll­sper­rung.

Mit der gestaf­fel­ten Ver­kehrs­füh­rung soll die Erreich­bar­keit inner­halb des Ortes so weit wie mög­lich gewähr­leis­tet blei­ben. Den­noch sind Ein­schrän­kun­gen im Stra­ßen­ver­kehr unver­meid­bar.

Infor­ma­tio­nen für Anwoh­ner

Die betrof­fe­nen Anwoh­ner wer­den durch die aus­füh­ren­de Bau­fir­ma direkt über die jewei­li­ge Erreich­bar­keit ihrer Grund­stü­cke infor­miert. So soll sicher­ge­stellt wer­den, dass indi­vi­du­el­le Zufahrts­mög­lich­kei­ten früh­zei­tig abge­stimmt wer­den kön­nen.

Mit der Fort­set­zung der Arbei­ten wird ein wei­te­rer Schritt zur nach­hal­ti­gen Ver­bes­se­rung der Infra­struk­tur in Huy-Nein­stedt umge­setzt.

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