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Füh­r­er­scheinum­tausch im Land­kreis Harz jetzt digi­tal mög­lich

Der Land­kreis Harz erwei­tert sein digi­ta­les Ser­vice­an­ge­bot. Ab dem 2. März kann der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Umtausch alter Füh­rer­schei­ne online bean­tragt wer­den. Ein neu­er Online-Dienst ermög­licht es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, den Antrag unab­hän­gig von Öff­nungs­zei­ten bequem von zu Hau­se aus zu stel­len.

Ein Ter­min in der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de ist für die Antrag­stel­lung nicht mehr erfor­der­lich. Der digi­ta­le Antrag steht auf einer spe­zi­el­len Inter­net­sei­te bereit. Umge­tauscht wer­den kön­nen alte deut­sche Füh­rer­schei­ne sowie EU-Füh­rer­schei­ne, die vor 2013 aus­ge­stellt wur­den.

Die­se Unter­la­gen wer­den benö­tigt

Für die Online-Bean­tra­gung müs­sen alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen voll­stän­dig vor­lie­gen. Benö­tigt wer­den ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment oder die akti­vier­te Online-Aus­weis­funk­ti­on mit PIN und geeig­ne­tem Lese­ge­rät bezie­hungs­wei­se NFC-fähi­gem Smart­phone. Zudem ist ein bio­me­tri­sches Pass­fo­to als Bild­da­tei oder per Web­cam bezie­hungs­wei­se Smart­phone auf­zu­neh­men.

Auch der aktu­el­le Füh­rer­schein muss als gut les­ba­re Bild­da­tei hoch­ge­la­den wer­den. Dar­über hin­aus ist eine Online-Bezahl­me­tho­de erfor­der­lich. Bar­zah­lung oder Zah­lung auf Rech­nung sind im Online-Ver­fah­ren nicht vor­ge­se­hen.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 26,50 Euro und ist per Pay­Pal oder Kre­dit­kar­te zu ent­rich­ten. Nach Prü­fung der Daten wird der neue EU-Scheck­kar­ten­füh­rer­schein pro­du­ziert.

Abho­lung wei­ter­hin per­sön­lich erfor­der­lich

Nach etwa vier bis sechs Wochen kann der neue Füh­rer­schein in Wer­ni­ge­ro­de abge­holt wer­den. Da der alte Füh­rer­schein ent­wer­tet wer­den muss, ist hier­für wei­ter­hin ein Ter­min in der Füh­rer­schein­stel­le not­wen­dig. Es wird emp­foh­len, die­sen bereits beim Aus­fül­len des Online-Antrags für einen Zeit­punkt etwa sechs Wochen spä­ter zu buchen.

Hin­ter­grund ist eine EU-wei­te Rege­lung: Bis zum 19. Janu­ar 2033 müs­sen alle vor 2013 aus­ge­stell­ten Füh­rer­schei­ne umge­tauscht wer­den. In Deutsch­land betrifft das rund 42 Mil­lio­nen Doku­men­te, davon etwa 150.000 im Land­kreis Harz.

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