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Ana­bel Schun­ke: Influen­ce­rin aus Gos­lar wegen Volks­ver­het­zung zu 5.400 Euro Geld­stra­fe ver­ur­teilt

Gos­lar (red). Weil die Polit-Influen­ce­rin Ana­bel Schun­ke im April 2022 öffent­lich einen gro­ßen Teil der in Deutsch­land leben­den Sin­ti und Roma kri­ti­siert hat­te, muss sie sich jetzt wegen Volks­ver­het­zung vor dem Amts­ge­richt Gos­lar ver­ant­wor­ten. Ange­zeigt wur­de sie damals von der Zen­tral­stel­le für Hass­kri­mi­na­li­tät im Inter­net (ZHIN), die bei der Göt­tin­ger Staats­an­walt­schaft ange­sie­delt ist.

Schun­ke (36) hat­te zuvor einen „Antiziganismus“-Beitrag von Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser auf Face­book kom­men­tiert und zwei Bild­schirm­fo­tos ihres Bei­trags auch auf X, vor­mals Twit­ter, geteilt. Sie schrieb damals, dass sich „ein gro­ßer Teil der Sin­ti und Roma in Deutsch­land“ durch Steu­er­be­trug, Schul­pflicht­ver­wei­ge­rung, Dieb­stahl und Unord­nung „selbst aus der zivi­li­sier­ten Gesell­schaft“ aus­schlie­ßen wür­de.

Außer­dem wür­de ein gro­ßer Teil der­ar­ti­ger Bevöl­ke­rungs­grup­pen „als Miet­no­ma­den von Woh­nung zu Woh­nung zie­hen“. Und „wer das benennt, wird von der eige­nen Innen­mi­nis­te­rin des neu erfun­de­nen ‚Anti­zi­ga­nis­mus‘ bezich­tigt“, erklär­te die Influen­ce­rin damals. „Wie jed­we­de ande­re Kri­tik an einer jahr­zehn­te­lang völ­lig fehl­ge­lei­te­ten Zuwan­de­rungs­po­li­tik soll auch die­se unter dem Ras­sis­mus­vor­wurf erstickt wer­den. Als Deut­scher bist du damit mitt­ler­wei­le nicht mehr als ein Zahl­skla­ve im eige­nen Land, der alles hin­neh­men muss, was ihm vor­ge­setzt wird“, schloss Schun­ke.

Straf­be­fehl zuerst abge­lehnt

Die Staats­an­wäl­tin in Göt­tin­gen hat­te zunächst einen Straf­be­fehl bean­tragt, der aller­dings von einem Amts­rich­ter im Gos­lar abge­lehnt wur­de. Bei dem Bei­trag han­de­le es sich um eine zuläs­si­ge Kri­tik an der Innen­mi­nis­te­rin im Rah­men der Mei­nungs­frei­heit.

Doch damit woll­te sich die Staats­an­wäl­tin ganz offen­sicht­lich nicht zufrie­den­ge­ben und leg­te Beschwer­de ein. Das Land­ge­richt in Braun­schweig wies den Amts­rich­ter dar­auf­hin an, erneut über den Antrag zu ent­schei­den. Dem Straf­be­fehl wur­de dies­mal statt­ge­ge­ben: 3.600 Euro, also 60 Tages­sät­ze zu je 60 Euro wur­den als Stra­fe fest­ge­setzt.

Schun­ke will in Revi­si­on gehen

Eine Beschwer­de der Ange­klag­ten wur­de abge­lehnt. Die Göt­tin­ger Staats­an­wäl­tin über­gab den Fall dar­auf­hin an einen Kol­le­gen aus Braun­schweig, der die gefor­der­te Geld­stra­fe, laut Schun­ke grund­los, auf 120 Tages­sät­ze erhöh­te. Jetzt ver­ur­teil­te das Amts­ge­richt Gos­lar die Jour­na­lis­tin wegen Volks­ver­het­zung, schwäch­te die zuletzt gefor­der­ten 120 Tages­sät­ze zwar ab, lag jedoch mit 90 Tages­sät­zen immer noch über der ursprüng­lich fest­ge­setz­ten Geld­stra­fe. Auch dafür fehl­te, so Schun­ke, jeg­li­che Begrün­dung. Gemein­sam mit ihren Anwäl­ten hat sie des­halb ange­kün­digt, Rechts­mit­tel gegen die Ent­schei­dung ein­zu­le­gen.

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