Goslar (red). 2023 waren die Angeklagten im Goslarer Missbrauchs-Prozess zu langen Haftstrafen verurteilt worden – bis der Bundesgerichtshof das Urteil des Gerichts in Braunschweig aufhob. Jetzt kommt es zur Neuauflage.
Nachdem der Prozess gegen ein Ehepaar aus dem Kreis Goslar wegen schweren Missbrauchs neu aufgerollt wurde, bestreitet die 54-jährigeMutter jetzt, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. „Die angeklagten Gewalttaten gab es nicht“, so der Anwalt der Frau. Im Namen seiner Mandantin hatte er eine entsprechende Erklärung verlesen. Wie der Verteidiger im Landgericht Braunschweig weiter mitteilte, habe die Angeklagte nie die Hand gegen ihre mittlerweile 26-jährige Tochter erhoben, keine Gewalt an ihr geduldet und ihr auch nicht nach dem Leben getrachtet. Der 58-jährige mitangeklagte Stiefvater schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Tochter als „Sexsklavin“ gehalten, dann ihren Tod geplant, um Tat zu vertuschen
Dem Ehepaar wird vorgeworfen, die Stieftochter in der Vergangenheit mehrfach vergewaltigt, misshandelt, verletzt und als eine Art „Sexsklavin“ zu haben. Laut Anklageschrift sollen die beiden den Tod ihrer Stieftochter mit Tabletten geplant haben, weil die Missbrauchstaten aufzufliegen drohten. Wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab, habe die Tochter nur mithilfe eines mit einer Anwältin vereinbarten Codeworts rechtzeitig gerettet werden können. Die Eltern waren daraufhin verhaftet worden. Im ersten Prozess Mitte Juni 2023 wurde die Mutter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren verurteilt, der Vater bekam neun Jahre und sechs Monate.
Kein dringender Tatverdacht – Urteile aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Braunschweiger Urteile allerdings wieder auf mit der Begründung, die Beweiswürdigung sei lückenhaft gewesen. Das Ehepaar sei zwar weiterhin verdächtig, da die Staatsanwaltschaft eine ganze Reihe belastender Indizien sehe, es gebe jedoch keinen dringenden Tatverdacht. Für den neu aufgelegten Prozess sind vor der zuständigen Strafkammer Termine bis Ende Oktober geplant. Im Vordergrund werden dann die Aussagetüchtigkeit und Vernehmungsfähigkeit des Opfers stehen.
Opfer bereits von eigener Freundin misshandelt
Eine frühere Partnerin der Tochter war bereits im Jahr 2022 im Missbrauchs-Prozess von Salzgitter wegen schwerer Misshandlungen und Folter an ihrer Freundin zu mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die damals 28-Jährige Miriam A. gestand vor Gericht, unter anderem einen sexuellen Übergriff in einem besonders schweren Fall, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und versuchten Totschlag an ihrer damaligen Lebensgefährtin verübt zu haben. Erst nach dem Urteil gerieten auch die Stiefeltern ins Visier der Ermittler.
Die angeklagten Eltern sollen ihre Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht haben.