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Zusam­men­bruch im Miss­brauchs­pro­zess: Toch­ter macht Aus­sa­ge — Ver­tei­di­gung hat Zwei­fel an Glaub­wür­dig­keit

Braunschweig/Goslar (red). Im Miss­brauchs­pro­zess gegen ein Ehe­paar aus Gos­lar (Harz.News berich­te­te), hat die Stief­toch­ter am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag vor dem Land­ge­richt Brau­schweig als Haupt­be­las­tungs­zeu­gin gegen die Ange­klag­ten aus­ge­sagt. Nach­dem die 25-jäh­ri­ge in ihrer Rol­le als Neben­klä­ge­rin die Ver­hand­lung unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit bean­tragt hat­te, wur­de dem Antrag von der 1. Straf­kam­mer statt­ge­ge­ben. Das öffent­li­che Inter­es­se an dem Pro­zess ist indes unver­min­dert groß.

Die vor­sit­zen­de Rich­te­rin Petra Bock-Hamel begrün­de­te ihre Ent­schei­dung mit dem Schutz der Pri­vat- und Intim­sphä­re der Neben­klä­ge­rin. Wäh­rend die Staats­an­walt­schaft den Antrag unter­stütz­te, woll­te die Ver­tei­di­gung die Öffent­lich­keit in das Pro­zess­ge­sche­hen ein­be­zie­hen.

Ehe­paar ist in 20 Punk­ten ange­klagt — Ver­tei­di­gung hält Stief­toch­ter für psy­chisch labil

Den Stief­eltern der Klä­ge­rin wird vor­ge­wor­fen, die jun­ge Frau jah­re­lang schwer miss­han­delt und ver­ge­wal­tigt zu haben. Zuletzt sol­len die 54-jäh­ri­ge Ange­klag­te und ihr 58-jäh­ri­ger Mann ver­sucht haben, die Stief­toch­ter zu töten, um die Miss­brauchsta­ten zu ver­tu­schen. Auch der Tötungs­ver­such ist in der Ankla­ge­schrift einer von 20 Punk­ten im Tat­kom­plex.

Der Miss­brauch der Toch­ter wird schon zum zwei­ten Mal vor dem Braun­schwei­ger Land­ge­richt ver­han­delt. Zuvor war das Eltern­paar bereits zu hohen Haft­stra­fen ver­ur­teilt wor­den, aller­dings hat­te der Bun­des­ge­richts­hof das Urteil auf­grund einer nicht aus­rei­chen­den Beweis­wür­di­gung kas­siert und den Fall zurück nach Braun­schweig ver­wie­sen. Den­noch habe die Indi­zi­en­la­ge die gan­ze Zeit gegen die Stief­eltern gespro­chen.

Die Ver­tei­di­gung hat­te bereits im ers­ten Pro­zess, in dem die Beweis­la­ge aus­schließ­lich auf Aus­sa­gen der mut­maß­lich Geschä­dig­ten beruht hat­te, Zwei­fel an deren Aus­sa­ge­fä­hig­keit ins Spiel gebracht. Die jun­ge Frau sei psy­chisch labil. Die­se Labi­li­tät gehe bis hin zu soge­nann­ten dis­so­zia­ti­ven Pha­sen — einer Art psy­chi­schen Star­re.
Der Pro­zess­auf­takt ver­lief damit nicht gera­de zum Vor­teil der Neben­klä­ge­rin. Rich­te­rin Bock-Hamel frag­te sie daher noch­mals, ob sie bei ihrem Antrag auf Aus­schluss der Öffent­lich­keit blei­ben wol­le — die mut­maß­lich Geschä­dig­te bejah­te die Fra­ge.
Dies lös­te inso­fern Ver­wun­de­rung aus, als dass die Öffent­lich­keit im ers­ten Pro­zess nicht aus­ge­schlos­sen gewe­sen war. Die Aus­sa­ge der Klä­ge­rin im ers­ten Pro­zess war nicht im Gerichts­saal son­dern in einem klei­nen Kreis erfolgt und auf Video auf­ge­zeich­net wor­den. Die­se Video­auf­zeich­nung wur­de nun im gro­ßen Schwur­ge­richts­saal öffent­lich abge­spielt.

Alles nur Show? Stief­toch­ter schil­dert Miss­brauchs­vor­wür­fe erstaun­lich sach­lich

Auf der Video­auf­zeich­nung sei­tens der jun­gen Frau ist eine erstaun­lich sach­li­che Dar­stel­lung der Vor­wür­fe zu sehen. Sie macht einen selbst­be­wuss­ten Ein­druck und bedient sich trotz des­sen, dass sie Haupt­schul­ab­schluss hat, einer „bil­dungs­sprach­li­chen Aus­drucks­wei­se“. Was die Betei­lig­ten die­ser Ver­neh­mung jedoch am meis­ten erstaun­te, war, dass die mut­maß­lich Geschä­dig­te eine erstaun­li­che Gedächt­nis­leis­tung zeig­te und in der Lage war, jede Tat einem Datum zuzu­ord­nen. Der Ver­such, sie dabei in Wider­sprü­che zu ver­wi­ckeln, blieb erfolg­los.

Die Fra­ge, die sich dabei nicht nur die Poli­zei, son­dern auch Nach­barn stell­ten: Ist die­se Frau wirk­lich ein Opfer von gewalt­sa­mer Grau­sam­keit durch ihre Stief­eltern oder „Schlau, macht­be­ses­sen und mani­pu­la­tiv“? Davon gin­gen sei­ner­zeit zumin­dest die zustän­di­gen Ermitt­ler der Kri­po Gos­lar aus.

Zeu­gen­aus­sa­gen wider­spra­chen sich schon im ers­ten Pro­zess

Bereits vor der Wie­der­auf­nah­me des Ver­fah­rens hat­te es wider­sprüch­li­che Zeu­gen­aus­sa­gen gege­ben: Fami­li­en­mit­glie­der sag­ten aus, sie hät­ten nie etwas von Gewalt­ta­ten wie Miss­hand­lun­gen mit­be­kom­men. Dahin­ge­gen gaben Sozi­al­ar­bei­ter zu Pro­to­koll, sie hät­ten am Kör­per der Frau Ver­let­zun­gen gese­hen. Heu­te steht außer Fra­ge, dass ihr die­se Ver­let­zun­gen durch ihre dama­li­ge Freun­din Miri­am A. zuge­fügt wor­den waren.

Die Lebens­ge­fähr­tin war wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung und ver­such­ten Tot­schlags zu mehr als sechs Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. A. soll an meh­re­ren Taten, die jetzt den bei­den Ange­klag­te zur Last gelegt wer­den, betei­ligt gewe­sen sein. Im Pro­zess gegen Miri­am A. war die Klä­ge­rin täg­lich von ihrer Stief­mut­ter ins Gericht beglei­tet wor­den — jetzt ist die­se selbst ange­klagt.

Der Pro­zess wird am kom­men­den Diens­tag (20.8.2024) fort­ge­setzt.

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