Die Wählergruppe im Rat (WgiR) von Bad Lauterberg hat sich mit deutlicher Kritik an Bürgermeister Rolf Lange gewandt. Hintergrund ist dessen Darstellung der jüngsten Ratssitzung vom 1. Februar 2026 auf seinem Instagram-Kanal, in der es unter anderem um eine Einwohnerbefragung zur geplanten Nutzung von Flächen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen ging.
Die WgiR widerspricht dem Eindruck einer intensiven Diskussion über den ursprünglichen CDU-Antrag. Aus ihrer Sicht sei der Antrag fehlerhaft gewesen und hätte so nicht beschlossen werden können. Zwar sei eine Änderung beraten worden, die Rücknahme aber sei ausgeblieben. Stattdessen habe die CDU in der Sitzung einen überarbeiteten Antrag verteilt und die Vertagung beantragt – diese sei nach kurzer Beratung auch beschlossen worden. Damit sei der Weg frei gemacht worden, die Entscheidung über Einwohnerbefragungen zunächst den Ortsräten zu überlassen.
WgiR sieht Vertagung als Reaktion auf eigene Kritik
Die Möglichkeit, dass die Ortsräte nun selbst über die Form einer Befragung entscheiden können – entweder ortsteilbezogen nach § 93 (3) oder einheitlich nach § 35 NKomVG –, betrachtet die WgiR als direkte Folge ihrer eigenen öffentlichen Kritik. Sie bezweifelt, dass der Antrag ohne die Beteiligung der Ortsräte eine Mehrheit gefunden hätte.
Rechtliche Bedenken gegen Ablehnung eines Antrags
In einem weiteren Punkt äußert die WgiR juristische Bedenken. Laut ihrer Auffassung hätte der Bürgermeister einen ordnungsgemäß gestellten Antrag der Gruppe zur Aufhebung eines Beschlusses in die Tagesordnung aufnehmen müssen. Die Kommunalverfassung sehe hier keine Prüfungsbefugnis des Bürgermeisters vor, auch die Fristregelung der Geschäftsordnung greife nicht in diesem Fall. Mit der Verweigerung der Aufnahme habe der Bürgermeister gegen geltende Vorschriften verstoßen – so der Vorwurf.
Kritik an Intransparenz bei Windkraftplanung
Besonders kritisch sieht die WgiR den Umgang mit dem Bebauungsplan Nr. 75 „Agri-PV Barbis/Bartolfelde“. Dieser sei in einem nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss behandelt worden, obwohl in den betroffenen Ortsteilen keine ausreichende Beratung stattgefunden habe. Die WgiR bemängelt, dass die Öffentlichkeit zu wenig eingebunden worden sei. Auch Aussagen des Bürgermeisters zur angeblich größtmöglichen Transparenz werden in Frage gestellt.
Laut Baugesetzbuch sei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen – in Bad Lauterberg sei jedoch das Gegenteil praktiziert worden. Es fehle an einem kontinuierlichen und offenen Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Statt gemeinsam zu arbeiten, sei ein Jahr lang lediglich „verwaltet“ worden, so das Fazit der WgiR.






























