Nach einem bestätigten Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Osterwieck (Landkreis Harz) hat der Landkreis Goslar reagiert und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. In dem betroffenen Bereich, der an den Nachbarkreis grenzt, gelten nun verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Aviären Influenza.
Das Veterinäramt des Landkreises Harz hatte zuvor eine Überwachungszone eingerichtet, die auch Teile des Landkreises Goslar einschließt. Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Kreisverwaltung Goslar ordnete daher vorsorglich zusätzliche Regelungen für Geflügelhaltende an.
Pflichten und Einschränkungen
Die Einstufung als Überwachungszone bringt insbesondere folgende Maßnahmen mit sich:
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Aufstallungspflicht: Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer wildvogelsicheren Überdachung gehalten werden.
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Meldepflicht: Bisher nicht gemeldete Geflügelhaltungen müssen unverzüglich beim Veterinäramt angezeigt werden.
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Verbringungsbeschränkungen: Das Verbringen von Tieren, Eiern oder Erzeugnissen aus dem betroffenen Gebiet ist nur unter bestimmten Auflagen zulässig.
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Hygienevorgaben: Die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben sind konsequent umzusetzen.
Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht
Die vollständige Allgemeinverfügung ist online im digitalen Amtsblatt des Landkreises Goslar abrufbar. Dort finden betroffene Halterinnen und Halter detaillierte Informationen zu Pflichten, Ausnahmen und Geltungsbereich.
Keine Gefahr für Menschen
Nach Einschätzung der Behörden stellt die Aviäre Influenza derzeit keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Die Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Schutz der regionalen Geflügelbestände.
Fotoquelle: Landkreis Goslar / Stefan Sobotta




























