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Qued­lin­burg erin­nert an Ver­bot von Eis­flä­chen im Stadt­ge­biet

Die Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg weist ange­sichts der aktu­el­len win­ter­li­chen Wit­te­rung erneut auf das gel­ten­de Ver­bot hin, Eis­flä­chen im Stadt­ge­biet zu betre­ten. Trotz anhal­ten­der Minus­tem­pe­ra­tu­ren bleibt das Risi­ko eines Ein­bruchs durch ungleich­mä­ßig gefro­re­ne Was­ser­flä­chen bestehen.

Wie die Stadt­ver­wal­tung mit­teilt, kön­nen Strö­mun­gen, Zuflüs­se und Tem­pe­ra­tur­schwan­kun­gen die Trag­fä­hig­keit des Eises erheb­lich beein­träch­ti­gen. Auch optisch sta­bi­le Eis­de­cken bie­ten kei­ne ver­läss­li­che Sicher­heit. Aus die­sem Grund wur­den kei­ner­lei Aus­nah­men vom bestehen­den Betre­tungs­ver­bot gemäß Gefah­ren­ab­wehr­ver­ord­nung zuge­las­sen.

Zum Schutz der Bevöl­ke­rung appel­liert die Stadt ein­dring­lich an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die Gefah­ren ernst zu neh­men. Eltern wer­den auf­ge­for­dert, Kin­der ent­spre­chend zu sen­si­bi­li­sie­ren.

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