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Vor­über­ge­hen­de Schlie­ßung im Bereich Stra­ßen­ver­kehr wegen inter­ner Schu­lung

Das Sach­ge­biet „Straßenverkehr/Verkehrsorganisation“ im Ord­nungs­amt des Land­krei­ses Harz bleibt am 22. Janu­ar, ganz­tä­gig geschlos­sen. Hin­ter­grund ist eine inter­ne Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me, mit der die Qua­li­täts­si­che­rung und Wei­ter­ent­wick­lung der inter­nen Ser­vice­pro­zes­se für den Publi­kums­ver­kehr ver­bes­sert wer­den soll.

Wäh­rend der Schlie­ßung kön­nen kei­ne per­sön­li­chen Vor­spra­chen statt­fin­den. Auch eine tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me mit den betrof­fe­nen Berei­chen ist an die­sem Tag nicht mög­lich. Die Maß­nah­me betrifft eine Viel­zahl von Auf­ga­ben­be­rei­chen, dar­un­ter unter ande­rem die Bear­bei­tung von Park­erleich­te­run­gen für schwer­be­hin­der­te Men­schen, Fra­gen rund um Erlaub­nis­se und Lizen­zen im gewerb­li­chen Güter­ver­kehr sowie Kon­zes­si­ons­an­ge­le­gen­hei­ten im Taxi- und Miet­wa­gen­we­sen. Auch fahr­erlaub­nis­recht­li­che The­men im Gele­gen­heits­ver­kehr und Anord­nun­gen von Fahr­ten­buch­auf­la­gen fal­len dar­un­ter.

Das Ord­nungs­amt bit­tet dar­um, drin­gen­de Anlie­gen mög­lichst vor dem genann­ten Ter­min zu erle­di­gen oder auf einen der nach­fol­gen­den Sprech­ta­ge aus­zu­wei­chen. Bereits ver­ein­bar­te Ter­mi­ne blei­ben von der Schlie­ßung unbe­rührt oder wur­den im Vor­feld indi­vi­du­ell neu ter­mi­niert.

Ab dem 23. Janu­ar, ste­hen die Mit­ar­bei­ten­den des Sach­ge­biets wie­der zu den gewohn­ten Zei­ten tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung. Per­sön­li­che Vor­spra­chen sind dann eben­falls wie­der mög­lich.

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