Die Wohngeldstelle der Stadt Goslar ist ab sofort ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Grund dafür sind akute personelle Engpässe. Mit der neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger bei einem Besuch direkt ihre zuständige Ansprechperson antreffen und ihr Anliegen ohne lange Wartezeiten klären können.
Gezielte Vergabe für verlässliche Beratung
Die Stadt Goslar betont, dass eine verlässliche und zügige Bearbeitung der Anliegen weiterhin höchste Priorität hat. Termine können telefonisch, per E‑Mail an wohngeld@goslar.de oder online über die städtische Website unter der Rubrik „Dienstleistungen – Wohngeld“ vereinbart werden.
Erreichbarkeit nach Anfangsbuchstaben geregelt
Die telefonische Erreichbarkeit der Wohngeldstelle bleibt bestehen und richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
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A bis D: 05321 704 397
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E bis G, H, K, L, R sowie W bis Z: 05321 704 609
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I, J, M bis Q sowie S bis V: 05321 704 610
Die Regelung gilt bis auf Weiteres.





























