Im Prozess um eine professionell betriebene Cannabis-Plantage in Bad Lauterberg prallen gegensätzliche Darstellungen aufeinander. Vor Gericht stehen mehrere Personen, denen teils der Betrieb der Anlage, teils ein bewaffneter Überfall auf diese zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft sieht den Fall als Beispiel schwerer organisierter Kriminalität, während die Verteidigung die Darstellung eines gewaltsamen Raubüberfalls in Frage stellt.
Illegale Anlage mit professioneller Ausstattung
In den Räumen einer ehemaligen Fleischerei stieß die Polizei auf rund 480 Cannabispflanzen, etwa 20 Kilogramm getrocknetes Pflanzenmaterial sowie umfangreiche technische Ausstattung. Auch zwei scharfe Schusswaffen wurden sichergestellt. Die Ermittler sprechen von einer professionell geführten Indoor-Plantage mit erheblichem kriminellen Organisationsgrad. Gegen mehrere Beteiligte wurden Untersuchungshaftbefehle erlassen.
Streit um mutmaßlichen Überfall
Ein zentraler Punkt des Prozesses ist ein angeblicher Überfall auf die Plantage selbst. Laut Anklage sollen mehrere Männer versucht haben, sich mit Waffengewalt Zugang zu den Drogen zu verschaffen. Ihnen werden schwerer und teils bewaffneter Raub sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Einige der Angeklagten sollen maßgeblich an der Planung beteiligt gewesen sein.
Die Verteidigung stellt diesen Teil der Anklage jedoch deutlich in Frage. Es gebe, so ein Verteidiger, erhebliche Zweifel daran, dass überhaupt ein Raub im juristischen Sinne stattgefunden habe. Vielmehr könnten die Geschehnisse als interne Auseinandersetzung innerhalb eines kriminellen Milieus zu bewerten sein. Mehrere Angeklagte hätten sich zwar zur Beteiligung an der Plantage geäußert, den angeblichen Überfall aber bestritten oder relativiert.
Glaubwürdigkeit im Mittelpunkt
Im Verfahren kommt der Bewertung von Aussagen zentrale Bedeutung zu. Die Schilderungen einzelner Zeugen und Angeklagter weichen teils stark voneinander ab. Die Verteidigung sieht darin Hinweise auf widersprüchliche oder taktisch motivierte Aussagen. Die Anklage hingegen hält an ihrer Version fest und stützt sich auf Ermittlungsakten, gesicherte Beweismittel und Zeugenaussagen.
Unterschiedliche Urteile je nach Rolle
In ersten Verfahren kam es bereits zu Verurteilungen. Bei nachgewiesener Gewaltanwendung oder führender Beteiligung wurden Freiheitsstrafen verhängt. Andere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen, insbesondere wenn sie „nur“ in der Aufzucht tätig waren. Die Gerichte würdigten neben der hohen Menge an sichergestellten Drogen auch den Waffeneinsatz als strafverschärfend. Zugleich wurden Kooperation mit den Behörden und Geständnisse strafmildernd berücksichtigt.





























